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Motorola MotoMaker: Wir sind kein Apple, Google oder Samsung

Heutzutage wird es immer schwerer sich von der starken Android-Konkurrenz hervorzuheben, da greift der eine oder andere Hersteller zu durchaus interessanten Mitteln, sich einzigartig zu machen. Mit dem MotoMaker ist dem US-amerikanischen Smartphone-Hersteller Motorola ein solcher Schachzug zweifelsohne gelungen, denn jedes mit dem MotoMaker erstellte Moto X kann absolut einzigartig sein.

Mit dem MotoMaker in der Hand können Kaufwillige eines Moto X ihr Gerät in Sachen Gehäuse bis ins kleinste Detail vollständig ihren Wünschen anpassen. Neben verschiedenen Materialien für das Gehäuse (unter anderem Kunststoff oder später irgendwann Holz) und Gehäusefarben im Allgemeinen, lassen sich die Umrandung der Kamera-Linse und die Lautstärke-Tasten mit einer Akzentfarbe versehen. Insgesamt spricht Motorola von über 2.000 Kombinationsmöglichkeiten, die auf der Rückseite mögliche persönliche Gravur nicht mit eingerechnet.

Und genau an diesem Punkt zeigt sich Motorola etwas unerwartet verschlossen, denn bestimmte Wörter lassen sich partout nicht eingravieren. In der nicht näher bekannten Liste der verbotenen Wörter sind in erster Linie bekannte Markennamen drin wie Apple, Samsung, DROID oder Mutterkonzern Google. Wenn man ein gesperrtes (Marken)Wort nutzen will, weißt einen der MotoMaker behutsam darauf hin: „We’d rather you not say that. How about another try?“. Eine sehr sympathische Art, die Sache anzugehen. Was aber wiederum erlaubt ist sind Wörter wie Facebook, OS X oder WebOS sind wählbar. Um der Sache wiederum eine sehr witzige Note zu verleihen: Der Begriff „iPhone“ ist erlaubt. Ein Wolf im Schafspelz?

Bei den meisten gesperrten Wörtern (und deren Kombination mit anderen) dürften höchstwahrscheinliche rechtliche Bedenken seitens Motorola zugrunde liegen, gerade wenn es sich um geschützte Markennamen wie eben Apple oder DROID handelt. Letzteres ist übrigens ein lizenzierter Markenname von Verizon Wireless, die Rechte am Namen selbst befinden sich bei Lucasfilm. Motorola agiert beim MotoMaker somit weitaus vorsichtiger als andere Konkurrenten der Branche. Laut den Kollegen von The Verge sei die Möglichkeit sehr gering, dass Motorola für ein eingraviertes Wort auf der Rückseite eines Kunden von einem Unternehmen verklagt werden kann, sehr gering bis kaum vor Gericht glaubwürdig zu begründen.

Übrigens ist der MotoMaker bis auf Weiteres Kunden von AT&T vorbehalten, weitere Netzanbieter und freie Geräte sollen später im Jahr folgen. Übrigens hatte HTC noch vor Motorola dieselbe Idee, ist jedoch an den (damaligen) Kosten und Aufwand gescheitert.

[Quelle: The Verge]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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