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Motorola siegt gegen Microsoft

Erst kürzlich berichteten wir von einer etwas kuriosen Sache, bei der ein US Richter Motorola es gerichtlich verbot, Verkaufsverbote gegen US amerikanische Firmen außerhalb der USA verhängen zu lassen bis zu einem bestimmten Termin. Dieser Termin war gestern, wo das Landgericht Mannheim eine Entscheidung fällte: Motorola hat Recht, Microsoft verletze die Patentschutzschriften für den H.264 Codec.

Richter Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim erteilte Motorola die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft für die Produkte Windows 7, XBox 360, Internet Explorer und Media Player zu erwirken. Allerdings ist die Sache nicht ganz einfach, denn die H.264 Patente fallen in den Bereich der FRAND Patente, sprich Patente die zu fairen und diskriminierungsfreien Preisen zur Lizenzierung angeboten werden müssen. Das die Praxis bei FRAND Patenten nicht immer der ursprünglich angedachten  Handlung entsprechen, ist da eine ganz andere Sache um die es hier aber nicht geht.

Bevor allerdings die Microsoft Produkte in Deutschland verboten werden können, müsste Motorola eine Sicherheitszahlung im dreistelligen Millionenbereich leisten, was als eher unwahrscheinlich eingestuft werden kann. Diese Sicherheitszahlung ist übliche Praxis an Gerichten, falls der Verurteilte in einer höheren Instanz doch noch Recht bekommt und auf Schadensersatz pocht. Des Weiteren wird Microsoft mit ziemlicher Sicherheit Berufung gegen das Urteil einlegen, um den Prozess zu verlängern um mehr Zeit für außergerichtliche Verhandlungen zu bekommen. Die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Karlsruhe, kann das Verkaufsverbot außerdem bis zur finalen Entscheidungsfindung aussetzen.

Konkret geht es um die beiden europäischen Patente EP0538667 und EP0615384. Das Erste beschreibt eine Technik für den „adaptiven Bewegungsausgleich“, während das zweite die Technik für eine „adaptive Kompression digitaler Videodaten“ beschreibt. Nahezu 80% aller aufgenommenen Videos werden mit dem H.264 Standard codiert, der besonders für hochauflösendes Bildmaterial entworfen wurde.

[Quelle: FOSS Patents]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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