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Niederlande: Verkaufsverbot für einige Galaxy-Modelle von Samsung

In den letzten Wochen war es wieder etwas ruhiger um Samsung und Apple geworden, den beiden großen Streithähnen der Mobilfunkindustrie. Während Apple sich mit HTC um ein Patentabkommen einigen konnte, gab sich der südkoreanische Konzern Samsung weiterhin kämpferisch. Nun bekommt der Fall „Niederlagen gegen Apple“ ein neues Kapitel und das ausgerechnet in den Niederlanden.

An und für sich ist ein Gerichtsurteil nicht allzu heftig für Samsung, wenn ein Verkaufsverbot für bestimmte Geräte ausgesprochen wird, möchte man meinen. Im Fall der Niederlande wiegt ein solches Verbot jedoch schwerer, denn in den Niederlanden hat Samsung seine europäische Distributionszentrale, von wo aus alle europäischen Länder mit Geräten der Südkoreaner beliefert wird. Und genau dort hat ein Richter die Einstweilige Verfügung gegen die Modelle Galaxy S, Galaxy S2 und Galaxy Ace bestätigt, die noch aus dem letzten Jahr stammt. In wie weit sich also das Urteil auf das Europageschäft von Samsung auswirken kann, ist noch vollkommen offen.

Grundlage für die Verfügung ist die Galerie-App gewesen, die Samsung auf Smartphones mit Android 2.2.1 und neuer benutzt hatte. Bei diesen Modellen verstieß Samsung wie so oft gegen ein Patent von Apple, welches sich um den Bounce-Effekt beim Bilderwechsel dreht. In dem Patent von Apple wird beschrieben, wie beim Wechsel eines Bildes das nächste Bild als kleine Vorschau zu sehen ist, bevor das eigentliche Bild wieder zurückschnappt in seine ursprüngliche Position. Samsungs eigene Galerie-App ersetzt diese kleine Vorschau mit einem blauen aufleuchten des Bildes, bevor dieses zurückschnappt.

In der Zwischenzeit hat Samsung zwar den Verstoß mit einem Update aus der Welt geschafft und argumentierte damit, dass der Konzern keine Smartphones oder Tablets mehr verkaufe, die gegen das Patent von Apple verstoßen würden. Der zuständige Richter wollte dennoch eine Absichtserklärung von Samsung unterzeichnet wissen. Das allerdings lehnte Samsung ab, weshalb der zuständige Richter das Verkaufsverbot verhängte. Und zusätzlich eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro verhängte: Pro Tag! Zumindest falls Samsung weiterhin gegen das Patent von Apple verstoße. Außerdem muss Samsung Apple die Höhe des Gewinns mitteilen, den der Konzern durch den Verkauf der genannten Modelle seit 27. Juli 2011 erzielt hat. In einem separaten Prozess wird dann entschieden, wie viel Samsung von diesem Gewinn an Apple als Entschädigung zu zahlen hat.

[Quelle: Computerworld | via AreaMobile]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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  • Ich gehe mal stark davon aus, dass Samsung noch Einspruch einlegen wird.
    Ich drücke Samsung mal wieder die Daumen, es geht schließlich auch gegen Apple!

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Veröffentlicht von
Stefan

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