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[Update] Öffentliche Demütigung für Apple auf richterliche Anweisung?

Es ist noch gar nicht so lange her, dass im europäischen Teil des nach wie vor andauernden Patentkrieges zwischen Apple und Samsung mal wieder eine Entscheidung gefällt wurde. Das diese Apple nicht schmecken dürfte, davon können wir getrost ausgehen, denn nicht immer stellen sich Richter auf Seiten Apple’s, die hinter fast jedem Smartphone und Tablet des Konkurrenten eine Kopie geistigen Eigentums sehen wollen.

Konkret urteilte der High Court of England and Wales, dass das Galaxy Tab 10.1 von Samsung dem iPad von Apple in keiner Weise ähnlich sei und somit nicht gegen das europäische Geschmacksmuster verstoße. Die Begründung des Richters vom High Court of England and Wales basiert übrigens darauf, dass das Galaxy Tab neben dem iPad „nicht so cool“ wirke. Die Begründung kann man sehen wie man will, fakt ist das alleine das Ergebnis zählt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass 3 von 4 Patenten für ungültig erklärt wurden, allerdings in einem anderen Fall und da gegen HTC. Dennoch jubelte manch einer vielleicht zu vorzeitig über eine Wendung im Patentkrieg zugunsten Androids. Diese Wendung im Fall Apple vs. Samsung verleitet allerdings zu einem kleinen und verstohlenen schmunzeln, denn Apple muss auf Weisung des Gerichts ein Statement auf der britischen Website online stellen für ganze 6 Monate sowie in einigen britischen Zeitungen (Financial Times, The Daily Mail, Guardian Mobile Magazine und T3) Anzeigen schalten, das im Groben folgenden Wortlaut hat:

Samsung hat nicht vom iPad kopiert.

Das muss auf Apple’s Website deutlich zu erkennen sein, was der Konzern allerdings woanders sagt ist wieder Sache von Apple. Zudem kam das Gericht nicht der Bitte Samsung’s nach, dass Apple erneut den südkoreanischen Konzern als schmutzigen Dieb darstellen dürfe. Andererseits ist das wieder ein Paradebeispiel dafür, wie unterschiedlich die Rechtsauslegung derselben Problematik in verschiedenen Ländern oder gar Kontinenten ist. Bei uns in Deutschland zum Beispiel befand das zuständige Gericht, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 tatsächlich gegen das Geschmacksmuster verstoße und verhängte ein Verkaufsverbot für den deutschen Handelsraum.

Wenn ich mir an dieser Stelle mal eine kleine Bemerkung erlauben dürfte: Willkommen im alltäglichen Justizwahnsinn. Seht ihr das auch so oder ist es euch „wayne“, was da abgeht? Glaubt ihr das der britische Richter Recht hat, dass das deutsche Urteil richtig ist oder ist alles einfach nur „ganz großer Kindergarten in Reinstkultur“? Eure Meinungen ab in die Kommentare.

 

Update

Wie nicht anders zu erwarten hat Apple sich gegen das Urteil gesträubt. Da man ungern für die Konkurrenz Werbung betreiben will, hat der Konzern von Tim Cook mittels der Möglichkeit des „Temporary Stay“ eine Auszeit für 3 Monate erhalten. Wenn Apple’s Anwaltsheer bis dahin keine Lücke im richterlichen Urteil gefunden haben sollte, müsste das Unternehmen aus Cupertino dann doch die Anzeigen schalten lassen. Fasst schon sowas wie genügend Zeit um den Launch der neuen iPhone-Generation voranzutreiben und sich dann eine Gegendarstellung überlegen.

 

[Quelle: Bloomberg | via AndroidPolice]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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  • So wie ich schon das Urteil nicht nachvollziehen konnte das Samsung verboten wurde das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu verkaufen, finde ich das Urteil des englischen Richters ebenso unnötig.

    Irgendwie verliert man so so langsam den Glauben an der Justiz.
    Ich bin mir aber auch nicht wirklich sicher in wie weit solch blumige Aussagen wie "das das Galaxy Tab nicht so cool wirke" der Wahrheit entsprechen.
    Wir reden hier von einem Richter der weiß das jedes Wort auf die Goldwaage genommen wird.

    Schauen wir mal ob Apple wirklich einen derart geforderten Text veröffentlicht.
    Ich glaub nicht dran.

    • Die werden zunächst in Berufung gehen, was ja ein legitimes Rechtsmittel ist. Apple wird alles Mögliche versuchen, da drumherum zu kommen, zumal ja auch Anzeigen in einigen großen Tageszeitungen das Urteil mit umfasst.

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Veröffentlicht von
Stefan

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