Bämm, da kam der nächste Hammer in den ewigen Patentschlachten vor den Gerichten dieser Welt. Genauer gesagt eine Entscheidung von wegweisender Richtung und das nicht nur für Google und Android. Seit Ende 2010 bekriegen sich der Softwarekonzern Oracle und der Internetkonzern Google und am Montag den 16. April war Prozessauftakt, der in drei Phasen aufgeteilt wurde.
Die ersten beiden Phasen sind abgearbeitet, welche der Frage nach einer etwaigen Urheberrechts- und Patentverletzungen von Oracle-Patenten nachging. Während Anfang des Monats die Jury die Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von 9 Zeilen Code aus Java für erfüllt sah, konnte sich die Jury dennoch nicht einigen, ob Google diese Zeilen Code nach dem Fair-Use-Prinzip verwendete. Am gestrigen Mittwoch schließlich entschied die Jury und Richter William Alsup, das Google nicht gegen die zwei von Oracle gehaltenen Patente RE38,104 und 6,061,520 verstoße. Obwohl noch immer eine Entscheidung bei den 37 Java-API’s aussteht, ist diese Entscheidung der Freispruch von Google. Witziges Detail: Richter Alsup ist selbst ehemaliger Software-Entwickler, er wusste also ganz genau was ihm während des Verfahrens vorgelegt wurde von beiden Seiten.
Android basiert im wesentlichen auf der Dalvik VM, einer virtuellen Maschine auf Java-Basis. DIe Programmiersprache Java ging als solche in den Besitz von Oracle über, als der Konzern Sun Microsystems im Jahr 2010 für mehrere Milliarden US Dollar übernahm. Während des gesamten Prozessverlaufes machte Google zudem deutlich, das Oracle nicht den Eindruck einer notwendigen Lizenzierung des Java-Quellcodes machte. Immerhin hatte man eine Vereinbahrung mit Sun Microsystems getroffen, als Android 2 Jahre vor Sun’s Übernahme durch Oracle vorgestellt wurde.
Zwar hat das Verfahren damit ein vorläufiges Ende gefunden, dennoch hat Richter Alsup Oracle das Rechtsmittel der Berufung eingeräumt, von dem der Konzern mit großer Wahrscheinlichkeit auch Gebrauch machen wird. Des Weiteren kann das Verfahren zur Urheberrechtsverletzung erneut aufgerollt werden, Richter Alsup muss davor allerdings noch einige juristische Fragen bezüglich des Ablaufes klären. Wollen wir hoffen das wir endlich Ruhe vor diesem Mist haben werden, auch wenn das eher Wunschdenken denn Realität sein wird.
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