DSL-Flatrates sind heutzutage ganz normal und wird jeder Internetnutzer zu Hause haben, egal ob bei Vodafone, Kabel Deutschland, Tele Columbus oder bei der Deutschen Telekom. Im Sommer diesen Jahres schockte jedoch die Telekom mit dem Vorhaben, ab einer gewissen Grenze die Geschwindigkeit zu drosseln. Das Landgericht Köln schiebt dem nun einen Riegel vor.
Normalerweise wird das „Sommerloch“ gerne mal mit Stories über entlaufenen Waldkühen, Alligatoren oder einer Geierschildkröte gefüllt, um über etwas Spannendes schreiben bzw. berichten zu können. Ein Thema, welches uns diesen Sommer über die heißen Stunden verhalf, war jedoch eher unerfreulich: Die Deutsche Telekom wollte ab 2016 die DSL-Geschwindigkeit drosseln, sobald ein gewisses Volumen im Monat erreicht wurde. Waren anfangs 386 KBit/Sekunde im Gespräch, hob die Deutsche Telekom die gedrosselte Geschwindigkeit auf immerhin 2 MBit/Sekunde an. Dennoch war die Empörung riesengroß. Umso erfreulicher sind die Neuigkeiten der heutigen Verhandlung aus dem Landgericht Köln.
Laut dem Urteil des Landgerichts Köln ist die besagte Vertragsklausel mit der Drosselung unzulässig, womit das Gericht der Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entsprochen hat. Wer also mit dem Gedanken gespielt hat zur Telekom zu gehen, der kann wieder aufatmen. Die Begründung der Zivilkammer des Landgerichts Köln sehe im Begriff „Flatrate“ einen Internetzugang zu einem Pauschalpreis mit einer bestimmten Geschwindigkeit, der Verbraucher rechne daher nicht Einschränkungen bei der Nutzung.
Man darf daher gespannt sein, wie die spöttisch mit „Drosselkom“ bezeichnete Deutsche Telekom auf das Urteil reagieren wird. Eine Erhöhung der Tarife dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein. Eine Reaktion der Deutschen Telekom steht bisher noch aus.
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