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[Update] Verkaufsverbot für Motorola in Deutschland

Seit gut einer Woche bietet Motorola mit dem Moto Maker sein Online-Tool zum Erstellen eines persönlichen Moto X in Deutschland an, was bisher nur in den USA verfügbar war. Leider war das Vergnügen für Motorola nur von kurzer Dauer, denn das Tochter-Unternehmen von Google darf seine zwei besten Smartphones nicht mehr in Deutschland verkaufen.

Eigentlich dachten wir, dass mal langsam Schluss sei mit den ewigen Patentklagen, mit denen sich die verschiedensten Unternehmen in der Mobilfunkbranche gegenseitig das Leben schwer machen. Ganz besonders im Gedächtnis sind die zahlreichen Verfahren zwischen den beiden Erzrivalen Apple und Samsung geblieben, bei denen es für uns Laien um teils lächerlich wirkende Patente für Software-Funktionen oder gar dem Design von Hardware geht. Aber auch Die Noch-Google-Tochter Motorola hat die eine oder andere Klage angestrengt bzw. über sich ergehen lassen müssen und derzeit ist es mal wieder soweit.

Verkaufsverbot gegen Motorola

Nur das es diesmal etwas prekärer ist: Das Landgericht Mannheim hat Motorola ein Verkaufsverbot für seine Smartphones – darunter das Moto X und Moto G – auferlegt, nachdem der zuständige Richter Motorola für Schuldig befunden hat, ein Patent des Unternehmens LPKF verletzt zu haben. Bei diesem Patent handelt es sich um ein Verfahren, womit eine Funkantenne auf einem gebogenen oder gekrümmten Kunststoffteil aufgesetzt werden kann. Wie man sieht ein ziemlich essentielles Patent, welches von so ziemlich jedem Hersteller der Smartphone-Branche in Anspruch genommen werden dürfte.

Jedenfalls ist Motorola für schuldig befunden worden und hat ein Verkaufsverbot hinnehmen müssen, welches den Verkauf des Moto  und Moto G untersagt. Allerdings wurde Motorola die Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil eingeräumt und man geht davon aus, dass der Hersteller diese Möglichkeit nutzen wird. Grundlage dafür ist eine ähnliche Klage seitens LPKF in China: Mit dem Unterschied, dass die Klage in China abgewiesen wurde.

Das Moto X+1 scheint von der Klage gegen Motorola zunächst nicht betroffen zu sein, aber LPKF dürfte das Smartphone früher oder später in seine Klage mit aufnehmen wollen.

Update

Kleine Richtigstellung: Von dem Verkaufsverbot ist nur das Mittelklasse-Smartphone und Motorola-Verkaufserfolg Moto G betroffen. Das Moto X wird weiterhin ganz normal in Deutschland verkauft und auch der Moto Maker funktioniert weiterhin wie gewohnt. Man habe bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen ergreifen können, wie Motorola erwähnt.

Das Urteil bezieht sich auf Moto G. Wir sind enttäuscht über die Entscheidung, aber Motorola hat Vorkehrungen getroffen, um Unterbrechungen bei den Lieferungen zu vermeiden.

[Quelle: PhoneArena]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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