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Vorratsdatenspeicherung: Wenn Bloggen zur Gefahr wird!

Nur selten werden neue Gesetze und Vorschriften so heiß diskutiert und mit aller Macht durchgedrückt wie das große Thema der Vorratsdatenspeicherung. Die Politik will das umstrittene Gesetz dennoch um jeden Preis durchsetzen und ist dabei wieder ein Stück weiter gekommen. Dabei besteht vor allem für Blogger und Journalisten die Gefahr zum Straftäter zu werden.

Zwar ist in dem neuen Gesetzesentwurf eine Klausel für Journalisten respektive journalistische Arbeit enthalten, doch laut dem Richter Ulf Buermeyer vom Landgericht Berlin besteht trotz der Klausel eine hohe rechtliche Unsicherheit. Konkret bemängelt er die faktische Schaffung einer rechtlichen Grauzone im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, was ein nahezu nicht kalkulierbares Risiko bei der Ausübung des Berufes Blogger und Journalist hervorruft.

Oder anders ausgedrückt: Arbeiten Journalisten oder Blogger investigativ mit Leaks zu kommenden Geräten sowie anderem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Material, könnte das unter den Paragraphen §202d der Datenhehlerei fallen.

Vorratsdatenspeicherung mit „falschen“ Klauseln

Grund dafür ist die Art und Weise, wie man derartige Informationen verbreitet. Wurden Geheimnisse früher in Form von Dokumenten-Ordnern heimlich an entsprechende Stellen weitergeleitet, erfolgt dies heutzutage durch USB-Sticks oder dem Internet. Für die Vorratsdatenspeicherung ein gefundenes Fressen wenn man so will, da die Arbeit mit Geheimnissen beziehungsweise geheimen Daten laut Buermeyer nur dann rechtlich abgesichert sind, sofern sie „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ unterliegt.

Allerdings sind selbst Journalisten durch die Klausel des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr geschützt, wenn sie nach ihrer Arbeit sich privat als Aktivist engagieren oder wie viele Blogger nicht hauptberuflich davon leben, sondern ihre Schreibarbeit nebenbei tätigen.

Die Sache lässt sich aber auch zuspitzen mit Blick auf größere Redaktionen. Dort gehen Artikel nicht selten durch mehrere Hände und bei bestimmten Themen auch zu externen Experten, die sich zu dem jeweiligen Thema äußern oder auf Korrektheit überprüfen. All diese Personen würden sich laut dem geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung strafbar machen. Aber kümmert das die Verantwortlichen überhaupt?

Die Politik hält daran fest

Die politische Elite, die sich für die neue Vorratsdatenspeicherung stark macht, wie der amtierende Justizminister Heiko Maas und seine Mitarbeiter, halten trotz dieser offensichtlichen rechtlichen Mängel beharrlich an dem Entwurf fest. Sie verteidigen ihn sogar damit, dass ein Whistleblower die veröffentlichten Daten gestohlen habe und daher auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden müsse. Nicht umsonst wird der aktuelle Entwurf auch als“Anti-Whistleblower-Gesetz“ bezeichnet.

Interessant ist dabei, dass einige der Paragraphen des geplanten Gesetztes zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz eventuell nicht vereinbar sind. Umso merkwürdiger ist es da, wieso es der Entwurf überhaupt durch den Rechtsausschuss des Bundestages geschafft hat, wenn es doch derartige Mängel gibt. Politisches Kalkül oder einfach nur wirksame Lobbyarbeit gewisser Kreise? Da könnte man direkt das Stichwort Pressefreiheit fallen lassen, was ja gar nicht mal so weit hergeholt ist.

Jedenfalls sieht Richter Buermeyer schon jetzt mit nahezu unausweichlicher Sicherheit, dass etliche Journalisten vor dem Verfassungsgericht Klage gegen das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einreichen werden. Ob nur wegen der zu vage formulierten Klauseln oder seiner Gesamtheit, sei dahin gestellt. Fakt ist, dass die Politik anscheinend um jeden Preis dieses Gesetz will und dabei die Pressefreiheit einschränken will. Selbst die EU hat es eingesehen und eine Europaweit gültige Regelung begraben (zum Beitrag).

[Quelle: NDR | via Caschys Blog]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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