Allerdings stellt diese Einstweilige Verfügung noch nicht die endgültige Entscheidung dar, noch kann Samsung das vorläufige Urteil anfechten und die Beschuldigungen von Apple entkräften. Die Richterin legte den beiden Streithähnen allerdings nahe, sich möglichst schnell und außergerichtlich zu einigen.
Australien ist nicht das einzige Land, in dem Samsung und Apple sich im „Tablet-Krieg“ befinden. Man steht sich vor Gericht unter anderem in den USA, Niederlande, Frankreich, Italien, Japan, Südkorea und auch in Deutschland gegenüber. Zwischensiege gibt es für Apple unter anderem in Deutschland und den Niederlanden.
Zumindest in den Niederlanden kann man durch ein simples Firmware-Update die Anschuldigungen Apples umschiffen, da die restlichen Anklagepunkte seitens des Gerichtshofes für nichtig erklärt wurden. Außerdem fechtet Samsung das Geschmacksmuster für das iPad in Alicante, Spanien an, was bei einem Erfolg die Rechtsgrundlage der Einstweiligen Verfügung in Deutschland entziehen würde, es wird also noch spannend werden.
Was haltet ihr von der Situation? Schöpft Apple zu Recht alle rechtlichen Mittel aus oder reicht es irgendwann einmal? Postet doch eure Kommentare und Gedanken zu dem Thema. 🙂
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