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Windows 10: Microsoft wird von Verbraucherzentrale verklagt

Seit Jahren hat Microsoft immer mal wieder mit dem Verbraucherschutz und diversen Behörden in Europa zu kämpfen, die sich zuletzt Windows 10 näher angeschaut haben. Seit der ersten öffentlichen Testversion ist das Thema Datenschutz regelmäßig im Fokus der Berichterstattung und nun zieht die Verbraucherzentrale NRW die ersten Konsequenzen: Man verklagt Microsoft.

Dies hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Website bekannt gegeben und auch gleich mit entsprechende Gründe genannt, warum man wegen Windows 10 gegen Microsoft Klage erhoben hat.

Einer der wichtigsten Punkte ist eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungültige Klausel bezüglich des Datenschutzes. So nehme sich Microsoft das Recht heraus, pauschal alle Daten für Funktionen und Dienste nach eigenem Ermessen zu sammeln, auszuwerten und zu verwenden. Diese Datenschutzklausel ist fester Bestandteil der Lizenzbestimmungen und ohne Zustimmung wird die Installation abgebrochen.

Microsoft vor Gericht

Neben der rechtlich fragwürdigen Existenz der Klausel selbst bemängelte die Verbraucherzentrale NRW auch die fehlende optische Hervorhebung einer solch weitreichenden Klausel. Es fehle ganz einfach der Hinweis vor der Installation des Windows 10 Upgrades, dass eine solche Klausel existiert und wie stark Microsoft in die Privatsphäre sowie den Datenschutz überhaupt eingreift.
Derartige Klauseln müssten deutlich gekennzeichnet werden heißt es. Hinzu kommt, dass der Inhalt der Klausel viel zu lang sowie unübersichtlich und auch noch zu unbestimmt sei. Nutzer könnten sich nicht ausreichend informieren was für Daten, wofür und warum erhoben sowie gesammelt werden.

Daher sie die Klage für die Verbraucherzentrale NRW der logische Schritt gewesen, nachdem man den US-Konzern bereits abgemahnt und zur Änderung der Klausel aufgefordert habe. Dem ist der Konzern jedoch nicht nachgekommen, was zur Klage vor dem Landgericht München I mit dem Aktenzeichen 12 O 909/16 geführt hat.

Das die Vorwürfe bezüglich des Datenschutzes nicht ganz von der Hand zu weißen sind, zeigen etliche Artikel zu diesem Thema. Unter anderem hatte auch schon die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft abgemahnt. Allerdings ging es dabei um die Art, wie das kostenlose Upgrade auf Windows 10 verteilt wird (zum Beitrag).

So laden Windows 7, Windows 8 nebst Windows 8.1 als Upgrade-berechtigte Versionen automatisch im Hintergrund zum Teil etliche GB an Daten herunter, um den Wechsel auf das neue Betriebssystem erheblich zu beschleunigen. Allerdings können Nutzer dieses Verhalten auf einfachem Weg nicht unterbinden, was letztlich zu der Abmahnung führte.

Nur mit einigem Aufwand wie der Deinstallation etlicher Updates sowie deren Ausblendung ist es möglich, das automatische Update zu verhindern. Wie genau das funktioniert und welche Updates entfernt werden müssen, zeigt euch der nachfolgende Artikel:

Windows 10: So wird das Zwangsupdate verhindert

Wie das Verfahren ausgeht ist schwer zu sagen – kampflos wird Microsoft allerdings wohl kaum klein bei geben. Es ist ein langwieriges Verfahren zu erwarten, an dessen Ende dem Redmonder Konzern für die Datenschutzklausel in Windows 10 durchaus eine Strafzahlung in Höhe mehrerer Zehntausend Euro steht und die Aufforderung, einen entsprechend besser sichtbaren Hinweis auf die Datenschutzklausel zu implementieren.

Aber noch ist das alles reine Spekulation. Außerdem darf man bei all der negativen Kritik bezüglich des Datenschutzes nicht vergessen, dass Windows 10 etliche neue Technologien beinhaltet, welche den Schutz vor Malware und anderen kriminellen Machenschaften bedeutend erhöht (zum Beitrag).
Es ist somit bei weitem nicht alles schlecht an dem neuen Betriebssystem aus Redmond.

[Quelle: Verbraucherzentrale NRW | via WinFuture]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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