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Wird Speicher in der Cloud zukünftig Gebührenpflichtig?

Schon seit Beginn der fortschreitenden Computerisierung der privaten Haushalte sehen Rechte-Inhaber aus der Medienbranche ihre Gewinne schrumpfen. Kein Wunder also, dass die auch als „Content-Mafia“ beschimpfte Industrie nach alternativen Einnahmequellen sucht. Zum Beispiel durch Urheberrechtsabgaben beim Kauf von Speichermedien wie DVD-Rohlinge oder USB-Sticks.

Was sich da allerdings bei den Österreichern derzeit abspielt, trifft nicht nur bei Computer-Herstellern und im Internet tätigen Unternehmen auf regen Widerstand. Während hierzulande die Abgabe auf Leerkassetten schon länger auf alle möglichen Datenträger ausgeweitet wurde, sind bisher nur CD- und DVD-Rohlinge in Österreich mit einer solchen Abgabe belegt. Kein Wunder das man diesen Zustand in unserem südlichen Nachbarland ändern möchte. Nur schielt Österreich gleich noch mit auf die Dutzenden von Anbieter an Cloud-Lösungen wie DropBox, Google Drive und so weiter.

Hintergrund des Ganzen ist die derzeit stattfindende Novelle des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes, wo natürlich die Content-Industrie noch ein paar neue Gebühren einschleusen möchte. Schließlich müssen die Rückgänge im Verkauf von Datenträgern irgendwo wieder reingeholt werden (anstatt mal wieder mehr auf Qualität zu setzen, sodass sich das Zeug auch wirklich zu Recht wie Blöde verkauft). Zum Beispiel schwebt der Content-Lobby eine Abgabe von 27 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer für Festplatten mit 1 Terabyte vor. Zum Vergleich: In Deutschland werden für jeden PC Abgaben in Höhe von 13,65 Euro fällig, wovon etwa 7-9 Euro für die verbauten Festplatten abfallen.

 

Eine Medaille und zwei Seiten

Andererseits muss man den Vorstoß in Österreich auch von der anderen Seite betrachten. Seit Jahren sind die Verkäufe für CD- und DVD-Brenner rückläufig, der Absatz für CD/DVD-Rohlinge ist sogar zwischen 2005 und 2008 um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Kurz gesagt, es wird weit weniger gebrannt als noch zuvor und dementsprechend sinken die Einnahmen der Content-Industrie. Den Gegnern dieses Vorhabens kommt da die statistische Erhebung im Auftrag der BITKOM zu Gute, laut deren Studie gerade mal 3% einer Festplatte mit Urheberrechtlich geschützten Inhalten gefüttert wird. Wie das allerdings bei Anbietern von Online-Speicher aussieht, ist unbekannt.

Während eine Einigung bei Festplatten quasi schon feststeht, ist der Ausgang in Sachen Cloudspeicher alles andere als vorhersehbar. Grund dafür ist das Freemium-Modell der Anbieter, da Benutzer nicht automatisch auch entsprechenden Umsatz generieren. Ein Vorschlag sieht beispielsweise die Abgabe von Gebühren nur dann vor, wenn auch tatsächlich Geld verdient wird mit dem Cloudspeicher durch den Nutzer. Ob sich die involvierten Parteien darauf einigen können ist ungewiss. Genauso ungewiss ist, ob eine eventuelle Abgabe als Kulturabgabe oder im Rahmen der Rundfunkgebühren gehandhabt werden soll.

Noch ist das Ganze zwar nur ein Streitthema in Österreich aber wer sagt nicht, dass die Content-Industrie Ähnliches auch in Deutschland durchsetzen will? Insofern dürfte der Ausgang bei unseren südlichen Nachbarn noch für reges Interesse sorgen und das nicht nur bei uns.

[Quelle: BasicThinking]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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  • Ich zahle Gebühren für meinen USB-Stick, da ich damit Urheberrechtlich geschützte Daten übertragen kann.
    Durch die Gebühren wird das Weitergeben legalisiert via Stick legalisiert.!

    ==> Wird Filesharing über Dropbox nun legalisiert?

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Veröffentlicht von
Stefan

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