Das berichtet Caschy´s Blog unter Berufung eines Mailwechsels mit einem Leser. Begründung für die Vertragssperre: „Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren“, womit das Kundenkonto fristlos und mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde.
Zitat des Versandhauses auf eine erneute Anfrage des Nutzers: „Ich darf Ihnen versichern, dass wir eine Sperrung nicht ohne gründliche Prüfung des Gebrauchs der Rücksendemöglichkeit vornehmen. Unsere Entscheidung, Ihr Konto zu schließen, ist daher endgültig. Bitte öffnen Sie keine neuen Kundenkonten.“
Eine Recherche von Bild.de unter Berufung auf einen Anwalt, ergab zunächst eine rechtswidrig zu bewertendes Verhalten seitens Amazon. Zwar dürfe der Versand-Riese aufgrund der im Gesetz verankerten Privatautonomie entscheiden, mit wem er Verträge abschließt – dies jedoch nicht als Grundlage für eine Kündigung nehmen.
Letztendlich steht es jedem Kunden frei Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Das gesetzliche Widerrufsrecht in Verbindung mit dem Fernabsatzgesetz räumt jedem Kunden eine zweiwöchige Rückgabefrist bei Warenbezug über den Postweg ein – und das ohne jegliche Begründung. Liegt hier also eine Rechtsbeugung seitens Amazon vor?
„Ein klares Nein“, sagt der befragte Anwalt: Im Falle des hauseigenen Rückgaberechts von 30 Tagen, stehe Amazon mehr Spielraum zu. Das Versandhaus hätte den Kunden jedoch mindestens verwarnen müssen. Woher sollte er sonst wissen, dass er den Bogen bereits überspannt.
Laut Amazon kommen solch drastische Schritte nur in Ausnahmefällen vor, ob sich weitere Kunden zu Wort melden wird sich zeigen. Der Betroffene berichtet, sein Konto habe bereits seit mehr als 10 Jahren und tausende von Euro „mehr als ich zählen möchte“ umgesetzt. Übrigens: Laut Statistik rechnen Online-Versandhäuser im Schnitt mit einer Retour-Quote von bis zu 70 Prozent. Fraglich bleibt, ob es der erwähnte Kunde wirklich geschafft hat, Amazon zu solch drastischen Schritten zu zwingen.
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