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Artikel 13: Wie wir unser Internet zerstört haben!

Eigentlich sollte das Thema Upload-Filter und Artikel 13 des EU-Urheberschutzgesetzes vom Tisch sein. Leider ist nun das genaue Gegenteil der Fall. Auf Initiative der Bundeskanzlerin Merkel durch direkte „Weisungsbefugnis“ und entgegen dem Koalitionsvertrag, haben gestern Abend die EU-Kommission, EU-Rat und die Parlaments-Abgesandten Artikel 13 beschlossen.

Einst als Arpanet geboren, gehört das Internet zu eines der größten Innovationen unserer Zeit. Ob wirtschaftlich oder privat. Die weltweite Vernetzung unserer Computer und Smartphones bieten uns Zugriff auf schier unendliches Wissen und weltweiter Kontakte. Bundeskanzlerin Merkel nennt es liebevoll Neuland und das scheint es auch nach wie vor für sie zu sein. Denn Artikel 13 des EU-Urheberschutzgesetzes wurde nun gestern Abend nach einer Einigung zwischen Frankreich und Deutschland in einem entgütigen Entwurf beschlossen. Jetzt folgt kommende Woche in Brüssel die Beratung des Europaparlaments und der EU-Kommission. Die finale Abstimmung im EU-Parlament wird für März 2019 erwartet.

Was bedeutet Artikel 13 des EU-Urheberschutzgesetzes?

Doch was beinhaltet Artikel 13 der neuen Reform? Zu den wichtigsten Veränderungen gehört der sogenannte Upload-Filter, der Seitenbetreiber wie Facebook, Twitter und YouTube dazu nötigt hoch geladene Inhalte wie Texte, Fotos und Videos auf eine Urheberrechtsverletzung hin zu überprüfen. Doch nicht nur die ganz großen Konzerne werden in die Pflicht genommen, sondern jeder Seitenbetreiber.

Ausgenommen sind Betreiber, dessen Plattform weniger als 3 Jahre online ist, ihr Jahresumsatz geringer als 10 Millionen Euro beträgt und die Nutzerzahl unter 5 Millionen Seitenaufrufe pro Monat liegt. Alle drei Kriterien müssen gleichermaßen erfüllt sein.

Wie so ein Filter jedoch technisch umgesetzt werden soll, konnte Bundeskanzlerin Merkel bis dato nicht erklären. Unserer Meinung nach ist das überhaupt nicht möglich. In der Endkonsequenz bedeutet das nur eine weitere Einschränkung unserer Freiheit im Internet. Für Konzerne wie YouTube bedeutet das, dass sie in Zukunft ihre Inhalte in Europa nicht mehr zur Verfügung stellen werden. Dabei hatte sich die Regierung mehr Rechte für Urheber erhofft, sodass diese ihre Inhalte lizenzieren können. Dieser Schuss geht wohl nach hinten los.

[Quelle: Süddeutsche Zeitung]
MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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  • Uploadfilter sind kein Problem da wird eine Signatur geprüft, das ist trivialer Code und das ist das eigentliche Geschäftsmodell mit dem sich prima Geld verdienen lässt. Und zwar so daß der Urheber davon gar nichts mitbekommt wenn andere aus seinem Urheberrecht Profite schlagen. MFG

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MaTT

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