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Dem Amazon Dash Button droht durch Gericht gleich wieder das Aus

Nachdem es der Dash Button des Onlinehändlers Amazon nun auch zu uns geschafft hatte, gab es auch umgehend Post von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Amazon reagierte im gewohnten Stil auf die Abmahnung und Unterlassungserklärung – nämlich gar nicht. Der Verbraucherschutz hat nun die gerichtliche Auseinandersetzung angekündigt.

Bekanntlich sind die Gesetze auch im Zusammenhang mit dem Verhalten im Internet in Deutschland etwas anders als in dem Heimatland des größten Onlinehändler Amazon. Unter Umständen ein Grund warum das Unternehmen zwar in Deutschland recht gute Umsätze macht, den Geschäftssitz und somit die inländische Ertragsteuerzahlungen seiner deutschen Gewinne ins Niedrigsteuerland Luxemburg weiterleitet.

Amazon Dash Button nicht ganz Gesetzeskonform

Aktueller Stein des Anstoßes ist der vor knapp 2 Wochen auch bei uns erhältliche Dash Button (zum Beitrag). Hier vertreibt der Onlinehändler einen kleinen, mit dem Internet verbundenen Knopf, der nach einem entsprechenden Druck eine Bestellung des entsprechenden Verbrauchsartikel auslöst. Amazon bietet aktuell circa 30 Marken dessen Dash Button dann frank und frei bei euch zu Hause in der Nähe der Produkte verteilt werden dürfen.

Nun ist es aber in Deutschland so, dass der Amazon Dash Button gleich gegen zwei Gesetze hierzulande verstößt.

  1. Auf der Schaltfläche des Buttons fehlt der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bedient sich des Internets, um die Bestellung zu übermitteln.
  2. Darüber hinaus müssen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden: nämlich u.a. der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.

Amazon hält sich nicht an Preis und Menge

Amazon nimmt sich nämlich unter Umständen das Recht heraus, den bestellten Artikel bei Bedarf zu ändern. Sprich ist die entsprechende Füllmenge gerade nicht lieferbar, kann euch Amazon einfach eine größere Verpackung schicken.
Gleiches gilt auch für generelle Preisänderungen eurer Bestellung. Amazon informiert euch erst bei einer Preisdifferenz über 10 Prozent, alles andere wird einfach kommentarlos durch gewunken.

Wir dürfen also gespannt sein in wie weit das deutsche Gericht der Anklage durch den Verbraucherschutz NRW folgt und entsprechende Maßnahmen von Amazon für seinen Dash Button auferlegt oder ihn kurzum ganz aus dem Verkehr zieht.

[Quelle: Verbraucherzentrale NRW]
MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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MaTT

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