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Dropbox passt AGB an und sitzt nun in Irland

Etliche größere Konzerne der IT-Branche haben ihren europäischen Sitz in Irland, wo neuerdings auch der Anbieter von Cloud-Speicher Dropbox nun seine Europa-Zentrale hat. Bei der Gelegenheit werden gleich noch die AGB angepasst, was auf den ersten Blick die Alarmglocken schrillen lässt. Dennoch wird wohl das Deutsche Datenschutzgesetz zur Anwendung kommen.

Wenn ein Unternehmen seinen Unternehmenssitz verlagert, dann geschieht das meistens auf wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen. In den letzten Jahren sind gleich mehrere Konzerne mit ihrer Praxis was den Unternehmenssitz betrifft negativ aufgefallen, was sich bei Facebook meistens auf den Datenschutz bezieht und bei Apple die Milliarden Euro an eingesparten Steuern. Nun hat auch Dropbox in Irland seine Europa-Zentrale, was einige Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwirft.

Neuer Sitz und alte Regeln für Dropbox

Wie der Betreiber von Cloud-Speicher per E-Mail mitteilt, werde man seine Kunden außerhalb von Nordamerika (USA, Kanada und Mexiko) nun dem Tochterunternehmen Dropbox Irland übertragen. Damit geht auch eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB einher, welche im Prinzip den Datenschutz für das Unternehmen ein wenig aufweichen sollen. Die neuen AGB gelten für alle Kunden ab dem 1. Juni 2015, für Neukunden sogar ab sofort. Kritik gegen die neuen AGB von Dropbox kommt unter anderem vom Hamburger Rechtsanwalt Bernhard Freund, welcher sich auf IT-Recht spezialisiert hat. Im Folgenden sind das diese Punkte (Zitat von Bernhard Freund):

  • die Dropbox-Dienste werden Nutzern außerhalb Nordamerikas (d.h. außerhalb der USA, Kanadas und Mexikos) zukünftig nicht mehr von der amerikanischen Mutter Dropbox Inc., sondern von Dropbox Irland angeboten

  • die in den AGB enthaltene Einwilligung zur Datenverarbeitung wird auf die “Partnerunternehmen” von Dropbox erweitert

  • die Haftungsbeschränkung wurde erheblich umformuliert

  • die bisherige Schiedsklausel wird auf US-Nutzer beschränkt; für nicht-amerikanische Nutzer bleibt es bei der Gerichtswahlklausel (zugunsten kalifornischer Gerichte)

Dennoch können deutsche Dropbox-Nutzer eventuell aufatmen, denn der Cloud-Speicher hat eine Zweigstelle in Deutschland und das bedeutet laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass auch für Dropbox Irland die deutschen Datenschutzgesetze gelten. Unter anderem sind Teile der überarbeiteten AGB in Deutschland schlichtweg rechtlich unwirksam, was zum Beispiel das laut AGB vereinbarte kalifornische Recht mit einschließt. Dieser Passus der AGB hat vor einem deutschen Gericht im Fall eines Falles keinen Bestand, wie Freund erklärt.

In Deutschland gilt deutsches Recht

Gerade deswegen können deutsche Nutzer laut Bernhard Freund zumindest zum Teil aufatmen. Denn laut dem bereits angesprochenen Urteil des EuGH gilt das jeweils nationale Datenschutzgesetz, sofern sich ein Tochter-Unternehmen in dem jeweiligen EU-Land befindet. Genau das ist mit der Drobox Germany GmbH seit dem 21. Januar 2015 der Fall, welche als vollständige Tochter von Dropbox Irland registriert ist und deren einer Geschäftsführer auch in der irischen Hauptstadt Dublin sitzt.

Ob man dennoch komplett aufatmen kann ist natürlich eine andere Sache. Immerhin kann man beruhigt sein, dass im Fall eines Rechtsstreits die um einiges strengeren Datenschutzgesetze von Deutschland zur Anwendung kommen. Das gilt selbst bei der Dropbox Germany GmbH, welche der Unternehmensbeschreibung nach überhaupt nichts mit der Datenverarbeitung im Rahmen des eigentlichen Dienstes zu tun hat.

Damit hat die Eröffnung der Europa-Zentrale in Irland zumindest für deutsche Nutzer keine unmittelbar spürbaren Auswirkungen auf die Rechtssprechung. Dennoch profitiert der Dienst von den laxeren irischen Datenschutz-Vorgaben und – was vermutlich einer der wichtigsten Gründe sein dürfte – von niedrigeren Steuersätzen.

[Quelle: Dropbox | Bernhard Freund]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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