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Einigung im eBook-Streit mit Apple in Sicht

Vorletztes Jahr sorgte eine Anklage gegen Apple und fünf größere Verlage für Aufsehen, in welcher den betroffenen Unternehmen eine unerlaubte Preisabsprache vorgeworfen wurde. Der Fall scheint sich nun dem Ende hin zu neigen, denn Apple ist bereit die Sache mit einer einmaligen Zahlung zu beenden. Lediglich das zuständige Gericht muss dem noch zustimmen.

Dabei ist eine Summe von bis zu 450 Millionen US-Dollar im Gespräch, welche Apple bereit wäre im eBook-Streit als Ausgleich zu zahlen. Die freiwillige Strafsumme setzt sich dabei aus 400 Millionen US-Dollar für potentiell geschädigte Kunden zusammen und weiteren 50 Millionen US-Dollar für den Staat. Zumindest sofern die vorsitzende Richterin Denise Cote den Vergleich bestätigt und ein New Yorker Gericht den Konzern und die fünf Verlage nicht doch noch frei spricht.

Der Kampf im eBook-Geschäft

In dem Rechtsstreit geht es um eine Absprache zwischen Apple und fünf großen US-Verlagen wie HarperCollins und die Penguin Group, welche mit einem sogenannten Agency-Preismodell einen Festpreis für ein verkauftes eBook zugesichert bekamen. Durch eben jene Zusammenarbeit der Verlage untereinander war der führende Anbieter im eBook-Markt Amazon dazu gezwungen, seine Preise für die elektronischen Bücher anzuheben. Das wiederum nutzte Apple als Chance um einen Fuß in den stark wachsenden Markt zu setzen und in Konkurrenz zu Amazon treten zu können.

Den Anfang machte schließlich das US-Justizministerium und reichte im April 2012 Klage gegen Apple und die fünf US-Verlage ein. Kurz darauf folgten zahlreiche US-Bundesstaaten und verklagten die Parteien ebenfalls, einigten sich aber nach und nach mit Apple sowie den Verlagen. Ursprünglich erhofften sich die Anwälte der Verbraucherschützer sowie die Staatsanwälte eine Entschädigung von bis zu 840 Millionen US-Dollar.

Für Deutschland wird das jedoch keine Auswirkungen haben, da hierzulande auch für die digitale Kopie eines Buches die sogenannte Buchpreisbindung gilt. Dabei müssen Verlage einen gesetzlich vorgeschriebenen Preis nennen, welcher für alle Buchhandlungen – egal ob online oder vor Ort – bindend ist. Die gesetzliche Regelung soll das Buch als Kulturgut mit besonderem Stellenwert schützen.

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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