Mit der Milliardenschweren Übernahme von Beats Electronics hat Apple auch den Streaming-Dienst Beats Music mit übernommen, welcher in stark überarbeiteter Form neu auf den Markt kommen soll. Allerdings interessiert sich genau dafür die Wettbewerbsbehörde der EU. Von großem Interesse für die Beamten sind dabei die Verträge Apples mit der Platten-Industrie.
Das Apple die führende Plattform für den Vertrieb digitaler Musik aufgebaut ist bekannt. Dass der Konzern den Ausbau des Angebots auf einen eigenen Streaming-Dienst verfolgt ebenfalls (zum Beitrag) und genau das ist zum Interesse für die EU-Wettbewerbsbehörde geworden. Das geht aus einem Bericht der Financial Times hervor, welcher darüber berichtet, dass sich die EU Kommission die Verträge Apples mit der Musikindustrie genauer anschauen will, bevor der Dienst in Europa starten darf.
Im Vordergrund der Untersuchungen steht dabei der Verdacht, dass Apple aufgrund seiner schieren Größe im digitalen Musikmarkt die Konkurrenz einfach aus dem Streaming-Geschäft drängen möchte und dabei auf unfaire Mittel zurückgreift. Immerhin sind Spotify und Co. inzwischen äußerst lukrativ geworden (zum Beitrag). Den bisher bekannt gewordenen Details zu dem Streaming-Angebot von Apple gehört unter anderem die geplante monatliche Gebühr von 10 US-Dollar und dem Fehlen eines kostenfreien Angebots zum Ausprobieren. Letzteres gibt es beispielsweise bei Spotify, bei welchem Nutzer Werbung zu hören bekommen.
Genau das wird es bei dem Angebot von Apple nicht geben und die EU Kommission befürchtet, dass Apple die Plattenfirmen dazu drängen könnte, auf Gratis-Angebote – auch wenn sie letzten Endes mit Werbung finanziert werden – gänzlich zu verzichten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Denn der Großteil der Spotify-Kunden gibt sich mit dem kostenlosen Angebot zufrieden, was immerhin gut 30 Millionen Nutzer sind.
Daher hat die EU Kommission entsprechende Fragebögen an die Musiklabels und Streaming-Anbieter geschickt, um etwas über deren Verträge zu erfahren. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass die EU-Wettbewerbsbehörde auch ein offizielles Verfahren gegen Apple einleitet. Das wäre erst dann der Fall, wenn es ernsthafte Beweise für ein solches Vergehen gibt. Dennoch scheint es entsprechende Beschwerden der Konkurrenz zu geben, denn nur bei solchen wird die EU Kommission auch aktiv.
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