So ganz falsch ist die Behauptung auch wieder nicht, wenn man sich etwas näher mit der Problematik befasst. Am gestrigen Tag hat das EU-Parlament per Mehrheitsentscheid dem von Netzaktivisten und IT-Organisationen stark kritisierten Trilog-Kompromiss zugestimmt. Zwar hat der Beschluss seine Vorteile wie ein Europaweit einheitlicher Standard sowie die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU bis 2017. Aber die immer wieder angemahnte Kehrseite des Kompromisses ist dessen zum Teil sehr schwammige Formulierung. Die Netzneutralität im eigentlichen Sinne ist damit in Europa per Gesetz tot.
So werden sich in den kommenden Jahren die Gerichte und Behörden der 28 Mitgliedsstaaten darum kümmern dürfen, die rechtlichen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Zwar wird der allgemeine und vor allem gleich zu behandelnde Zugang zum Internet gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch gibt es erhebliche Schlupflöcher in der Formulierung. So können Provider sogenannte Sonderdienste anbieten, welche de facto die Netzneutralität untergraben. Wer zahlen kann, darf schneller als andere im Netz surfen.
Angebote die vom monatlichen Datenvolumen ausgenommen sind, bleiben auch weiterhin erhalten. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass die Deutsche Telekom bei ihren IP-Anschlüssen Entertain von den Einschränkungen ausnehmen und gegenüber anderen – kostenpflichtigen – Angeboten bevorzugt behandeln. Technisch ist das heutzutage kein Problem mehr. Denkbar wäre auch, dass verschlüsselte Daten künstlich behindert werden, weil die jeweiligen Behörden oder Anbieter keinen Einblick in diese Daten nehmen können.
Das bedeutet wiederum auch, dass nun die Tore offen sind für spezielle IP-Pakete gegen Aufpreis, welche zum Beispiel den Zugriff auf YouTube gewähren oder andere Streaming-Dienste schneller und damit auch in FullHD-Qualität möglich machen. Eine 4K-Option für das Fernsehen oder Streaming-Dienste im Allgemeinen für 9,99 Euro/Monat wäre ein durchaus passendes Beispiel. Das Zwei-Klassen-Netz ist damit perfekt, wie unter anderem der Grünen-Abgeordnete des EU-Parlaments Michel Reimon in einem Kommentar beschreibt.
Nüchtern betrachtet wird das Thema Netzneutralität in den Hintergrund gerückt, um dem EU-Bürger den Wegfall der Gebühren für EU-weites Roaming als Erfolg zu verkaufen, obwohl mal etwas anderes berichtet wurde (zum Beitrag). Die Entscheidung sei vor allem von Sozialdemokraten und den Konservativen getragen worden, welche zudem mit 410:230 Stimmen jegliche Änderungsvorschläge abgelehnt haben. Interessant ist dabei, dass aus deutscher Sicht nur die CDU/CSU gegen die Netzneutralität gestimmt haben.
Außerdem weißt Reimon darauf hin, dass die Roaming-Gebühren 2018 sowieso ausgelaufen wären. Unterm Strich hat das EU-Parlament damit die Regelung lediglich um knapp 18 Monate nach vorne gezogen – natürlich zu Lasten der Netzneutralität. Ganz gut zum Vorschein kommt dies, wenn Netzbetreiber ihre durch die weggefallenen Roaming-Gebühren entstandenen Verluste an anderen Stellen wieder einholen können. Netzbetreiber müssen nur darlegen können, dass sie ihre Inlandspreise absichern müssen.
Genau an diesem Punkt kommen die bereits erwähnten nationalen Behörden und Gerichte ins Spiel, denn bei diesen liegt die Beweislast, das der angesprochene Zuschlag zum Ausgleich der Inlandspreise gar nicht nötig sei. Reimon sieht „einen Flickenteppich nationaler Ausnahmen“ auf uns zukommen, sodass ein günstigeres Telefonieren im EU-Ausland alles andere als sicher ist.
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