Am 1. Januar 2015 sollten eigentlich die neuen Datenschutzbesgimmungen für Facebook in Kraft treten, aber der Konzern hatte den Start kurzfristig verschoben. Ab heute sind diese gültig, aber rechtlich einwandfrei sind sie deswegen noch lange nicht. Nutzer des sozialen Netzwerks können nur bedingt etwas dagegen tun.
In keinem anderen Land der Welt wird das Thema Datenschutz so ernst genommen wie in Deutschland. Dennoch oder vielleicht gerade deswegen zieht der US-Konzern Facebook seine offensichtlich gegen deutsche Datenschutzvorschriften verstoßenden neuen Bedingen durch: Ab heute sind sie für alle Nutzer des Netzwerks gültig und man kann sie nicht mehr wie früher ablehnen. Daher sollte man einiges beachten, wenn man das soziale Netzwerk weiterhin benutzen will oder muss.
Als aller erstes sollte man seine Privatsphäre-Einstellungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen raten Datenschützer. Insbesondere die Ortung mobiler Geräte sowie allgemein Standortinformationen sollte man deaktivieren, um der Anzeige von personalisierter Werbung auf und von Facebook zumindest ein Stück weit einen Riegel vorzuschieben. Dem auf Medienrecht spezialisierten Kölner Anwalt Christian Solmecke ist zudem nicht ersichtlich, wie und in welcher Form Facebook die erhobenen Daten speichere. Es fehlt die Transparenz, wie man mit den erhobenen Daten intern umgeht bzw. sie Dritten zur Verfügung stellt. Denn mit den Änderungen fallen etliche Daten an:
Dem Anwalt zufolge sind es diese Punkte, welche die neuen Datenschutzbestimmungen so problematisch machen:
Unabhängig davon sind schon seit Bekanntwerden der neuen Datenschutzbestimmungen und der (gekürzten) Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vorwürfe der Rechtswidrigkeit im Raum. So müssten nach geltendem deutschen Recht Nutzer den Änderungen explizit zustimmen und als solche Zustimmung gilt nur eine Opt-In-Funktion. Zudem verstößt die pauschale Formulierung von Facebook gegen deutsche Gesetze: Eine Änderung muss explizit darlegen, warum Nutzer mit der Änderung der AGB zu rechnen haben.
Die einzige Möglichkeit diesem Treiben ein Ende zu setzen ist die Löschung des eigenen Accounts. Dazu muss man sich über den Browser in dem sozialen Netzwerk einloggen und den Hilfe-Bereich aufrufen. Über „Verwalte dein Konto“ – > „Konto deaktivieren, löschen und in den Gedenkzustand versetzen“ -> „Wie lösche ich mein Konto dauerhaft“ kann man schließlich die endgültige Löschung beantragen. Dazu ist das Passwort nötig und mit der letzten Bestätigung ist man bei Facebook raus. Das Unternehmen merkt jedoch an, dass es bis zu 90 Tage dauert, bis alle von einem erstellten Inhalte von den Servern gelöscht sind.
Sich dagegen wehren kann man sich wie gesagt nicht, da Facebook wie erwähnt die neuen AGB ohne besagtes Opt-In-Verfahren durchsetzt. Einmal ab heute eingeloggt sind sie gültig und das ohne möglichen Widerspruch. An seinem Vorgehen wird der Konzern jedenfalls nichts ändern: Ihm drohen maximal 50.000 Euro Strafe, sollte es zu einer Klage kommen.
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