Gadgets wie die nach wie vor in der Entwicklung befindliche Google Glass sind ein potentieller Milliarden-Markt. Darum verwundert es in keinster Weise wenn sich Google den einen oder anderen Namen Markenrechtlich schützen lassen will, immerhin kann man so sein Eigentum auch schützen. Aber manchmal schießt man auch über das Ziel hinaus.
Wenn es dann einen vernünftigen Sachbearbeiter gibt der einen solchen Antrag ablehnt, dann kann man eigentlich nur aufatmen. So geschehen jüngst bei einem Antrag von Google, die sich den Namen ‚Glass‘ doch glatt Markenrechtlich schützen lassen wollten. Für ‚Google Glass‘ hat man schließlich das Schutzrecht bekommen, warum dann nicht einfach mal mit dem allgemeinen Wort Glass es auch versuchen?
Aber wie gesagt, glücklicherweise ist Google damit gescheitert. Vermutlich war dem Sachbearbeiter der Begriff doch zu allgemein und im üblichen Sprachgebrauch verankert, als das man ihn hätte schützen können. DIe Offizielle Begründung jedenfalls lautet „Verwechslungsgefahr mit anderen Software- und Hardware-Marken“. Google jedoch will die Entscheidung so nicht hinnehmen und hat einen 1.928 Seiten starken Brief (!!!) an das United States Patent and Trademark Office geschickt mit Artikeln die belegen sollen, dass Menschen nicht verwirrt wären mit dem Begriff ‚Glass‘ für die Brille mit Cloud-Anschluss von Google. Entscheidung noch ausstehen.
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