Denn wird sich auch nicht ein so großer Elektronikmarkt wie Saturn über die Gesetze hinwegsetzen und dem Finanzamt die Umsatzsteuer vorenthalten. Da verstehen die nämlich keinen Spaß.
Nein vielmehr geht es darum dass euch das Unternehmen an 2 Tagen 19 Prozent von allen Waren (ausgeschlossen sind Verträge mit Drittanbietern und Gutscheine) erlässt. Wer in Mathematik aufgepasst weiß natürlich auch, dass er jetzt nicht von seinem Kaufpreis 19 Prozent herunterrechnen braucht, da hier das Prinzip des vermehrten Grundsatz gilt. Entweder teilt ihr euren Kaufpreis durch 1,19 oder zieht 16 (15,966) Prozent ab. Das Ergebnis sollte identisch sein.
Grund für den Preisnachlass ist laut Saturn der 55-jährige Geburtstag, wobei das wohl in Hundejahren gerechnet werden musste. Denn die Media-Saturn-Holding GmbH wurde meines Wissens erst 1976 gegründet. Aber wen interessiert das schon wenn man ein wenig Geld sparen kann.
Der Preisnachlass gilt im übrigen auch für den Online-Einkauf. Hier wird der entsprechende Rabatt am Ende automatisch aus dem virtuellen Warenkorb herausgerechnet.
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