Gegen Ende des letzten Jahres kam es zu etlichen gerichtlichen Entscheidungen zwischen Nokia und HTC, welche die Finnen für sich entscheiden konnten. Überhaupt hat HTC einen ziemlich schweren Stand vor Gericht aber manchmal gibt es sie doch, die kleinen Hoffnungsschimmer. So wie aktuell in Deutschland, wo zumindest ein Patent abgelehnt wurde.
Wenn es um das Verklagen der Konkurrenz geht wegen irgendwelcher Patentrechte, sind manche Unternehmen besonders schnell bei der Sache. Nokia zum Beispiel hat sich kurz nach Ausbrechen der Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung ebenfalls in den Ring der Klagenden geworfen, hat allerdings als vermeintliches Lieblingsziel den taiwanischen Smartphone-Hersteller HTC auserkoren. Was folgte sind etliche Klagen in verschiedenen Ländern, hauptsächlich in Großbritannien und Deutschland, die Nokia fast immer für sich auf ganzer Linie gewinnen konnte.
In Deutschland gibt es allerdings einen Rückschlag für Nokia und das vor dem Landesgericht München I, wo der finnische Konzern zuletzt gegen HTC gewonnen hatte. Dieses Mal hat HTC jedoch den vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann mit seinen Argumenten überzeugen können und somit einen Sieg einfahren können. Nokia warf HTC die Verletzung des Patentes EP0804046 vor, das eine Methode für das drahtlose Aktualisieren einer Software beschriebt, kurz gesagt OTA-Updates. Nahezu jeder Hersteller der Mobilfunk-Branche nutzt die Möglichkeit für OTA-Updates, die bevorzugt über ein WLAN-Netz eingespielt werden sollten.
So ganz speziell OTA-Updates betrifft das Patent allerdings nicht bei genauerer Betrachtung, sondern vielmehr eine Funktion, um während eines solchen OTA-Updates Telefonanrufe zu empfangen und entgegen nehmen zu können. Laut der Auffassung von Dr. Zigann verletze allerdings keines der HTC-Smartphones eben dieses eine Patent, sodass der Prozess letzten Endes zugunsten von HTC entschieden wurde. Eine weitere erfreuliche Wendung, nachdem bei der letzten großen Sache in Großbritannien der zuständige Richter ein von Nokia gefordertes Verkaufsverbot von HTC One und HTC One mini nicht aussprach.
Dennoch wird es weiterhin munter weitergehen im Patentirrsinn der Mobilfunkbranche. Die Beteiligten werden schon noch dafür sorgen.
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