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Instagram und Facebook rudern zurück: „Eure Fotos bleiben eure Fotos“

Die Smartphone-Branche ist eine der schnelllebigsten Branchen überhaupt. Was gestern noch aktuell war kann heute schon wieder gekippt worden sein. Zum Beispiel als Instagram mal eben von Facebook aufgekauft wurde, jedoch von den US-amerikanischen Kartellwächtern noch abgesegnet werden musste. Und gestern überraschte Instagram mit neuen AGBs, die es echt in sich haben. Oder doch nicht?

Da wurde einfach mal so festgelegt, dass mit dem Upload von Bildern sämtliche Rechte an eben diesen Bildern an Instagram bzw. dessen Besitzer Facebook abgetreten werden und Instagram/Facebook damit machen kann was es will. Zum Beispiel der Verkauf der eigenen Bilder an Werbe-Agenturen, ohne das der eigentliche Urheber des Fotos an dem Verkauf beteiligt wird. Kein allzu großes Wunder also, dass sich ein Sturm der Entrüstung und Account-Löschung entfachte.

Nur einen Tag später entschuldigen sich Instagram und Facebook bei den Nutzern und beteuern, dass die Sache lediglich falsch kommuniziert wurde. Instagram-Mitbegründer und CEO Kevin Systrom erklärte dazu, dass Instagram keinesfalls vorhabe, die von seinen Nutzern hochgeladenen Fotos meistbietend zu verkaufen. Auch Besitz-Ansprüche an den hochgeladenen Fotos wolle Instagram nicht haben. Laut Systrom sei die ganze Aufregung lediglich durch sehr unglückliche Formulierungen in den AGBs aufgekommen und man bereits an der Überarbeitung der AGB-Texte sitzen würde.

Stattdessen suche man bei Facebook „innovative Werbekonzepte“, damit die Foto-Community auch weiterhin werbefrei bleiben kann. Schließlich sind sich die Instagram-Macher bewusst, dass Werbung die Nutzbarkeit von Instagram stark einschränkend sein würde. Ein solches Werbekonzept sei beispielsweise die öffentliche Nutzung eines Profilfotos im Zusammenhang mit einer Marke. Aber selbst mit den bisherigen AGB hat sich Instagram einige Möglichkeit für Werbetreibende offengehalten.

Der weiterhin garantierte Schutz der Fotos gilt beispielsweise nur für die Fotos, die als „Privat“ gekennzeichnet werden. Sobald ein Foto öffentlich geteilt wird, kann dieses von Werbetreibenden in der eigenen Timeline genutzt werden, beispielsweise in einer „Unsere Follower“-Kampagne oder ähnlichem. Zwar dürften die von Instagram-Nutzern hochgeladenen Fotos nicht verändert werden, ein Firmenlogo direkt daneben ist allerdings nicht verboten.

Letzten Endes kommt die Sache auf das gleiche Endergebnis: Die (öffentlichen) Fotos der Instagram-Nutzer können von Werbetreibenden ohne vorheriger Zustimmung genutzt werden, wie es beim Mutter-Konzern Facebook seit eh und je Gang und Gäbe ist. The Verge bringt es am Schluss seines Artikels, der sich mit den AGBs von Instagram mal ausführlicher auseinandersetzt, ganz treffend auf den Punkt:

Die eigentliche Moral von der Geschichte handelt nicht von den neuen AGB von Instagram, sondern davon wie wenig wir eigentlich Facebook vertrauen.

[Quelle: Instagram Blog | via PhoneArena]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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  • > "Die (öffentlichen) Fotos der Instagram-Nutzer können von Werbetreibenden ohne vorheriger Zustimmung genutzt werden, wie es beim Mutter-Konzern Facebook seit eh und je Gang und Gäbe ist."

    Jetzt bleibt mal auf dem Teppich.
    Ich hab mein Facebook-Foto noch auf keiner Reklametafel gesehen. ^^

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Veröffentlicht von
Stefan

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