Neben den Google hauseigenen Smartphones, welche wir in früheren Zeiten Nexus genannt haben und uns nun in Zukunft unter Google Pixel Phone begegnen, zählen die jährlichen Präsentationen von Samsung zu den Highlights der Android Community. Ähnlich wie bei einer iPhone Präsentation gehen schon Monate im Vorfeld Leaks, Gerüchte und Spekulationen umher.
Wir versuchen so gut es geht uns nur selten an derartige Berichterstattung zu beteiligen, doch in dem Fall des sogenannten „Beast Mode“ für das Samsung Galaxy S8 handelt es sich nicht um eine Spekulation, sondern um eine handfeste Patenteintragung. Leider geht aus dieser nur wenig hervor. Grund dafür ist, das es sich bei der Patenteintragung eher um den Schutz der Wortmarke „Beast Mode“ handelt.
So bleibt uns nichts anderes übrig als bei dem am 20.12.2016 beantragten Trademark für „Dienstleistungen an Smartphones; Mobile phones; Application software for smart phones“ zu raten. Als erstes erinnert mich an Zeiten eines 268er Personal Computer, welcher noch mit einer sogenannten „Turbo Taste“ ausgestattet war. Sofern diese Taste auch richtig mit dem Motherboard verbunden wurde, ließ sich so mehr Leistung aus der CPU herauskitzeln.
Ähnliches wird man wohl auch von dem „Beast Mode“ erwarten können, sodass das Galaxy S8 beispielsweise beim spielen eines rechenintensiven Game, an das Maximum seiner SoC-Leistungen geht.
Wer sich nun fragt worin der Sinn besteht Rechenpower nur bei Bedarf abzurufen, weil im Grunde ja die CPU nur belastet wird wenn dessen maximale Taktfrequenz auch benötigt wird, dem sei geantwortet, dass viele Hersteller von Hause ihren Prozessor „runtertakten“ um so Akkuenergie zu sparen. Unabhängig dessen dass die maximale Leistung auch schnell zu einer Überhitzung mit Folge eines Shut down führt.
Nach wie vor ist im Augenblick nicht einmal sicher ob Samsung tatsächlich das Galaxy S8 auch zum MWC Ende Februar 2017 in Barcelona präsentieren wird. Letzte Gerüchte gehen von Mitte April und New York aus (zum Beitrag).
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"...handelt es sich nicht um eine Spekulation, ..."
"So bleibt uns nichts anderes übrig als .... zu raten"
Alles klar.
lol
Lieber Matthias Knoth,
Ist das gerade dein Ernst?
Die nimmst genau den Teil - der Fakt ist - raus aus deinem Zitat?
"...doch in dem Fall des sogenannten „Beast Mode“ für das Samsung Galaxy S8 handelt es sich nicht um eine Spekulation, sondern um eine handfeste Patenteintragung..."
Die Patenteintragung ist ein Fakt!
Vielleicht ist jetzt alles klar.