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Leistungsschutzrecht: Google fordert Klarstellung vom Bundeskartellamt

Kann man Google eine Bezahlung dafür fordern, dass durch kleine Text-Ausschnitte in den Ergebnissen der Suchmaschine Nutzer zu einem Online-Angebot führt? Geht es nach dem Willen der VG Media dann ja und das ist im Leistungsschutzrecht sogar gesetzlich verankert. Dem widersetzt sich Google vehement und fordert nun das Bundeskartellamt Stellung zu beziehen.

Langsam sind die Fronten festgefahren im Streit zwischen Google auf der einen Seite und der VG Media auf der anderen Seite. Grund für die Meinungsverschiedenheiten ist das Leistungsschutzrecht, welches eine gesetzliche Entlohnung für kleinere Text-Ausschnitte in der Google-Websuche vorsieht, um es einmal ganz grob zu sagen. Google wiederum sieht nicht ein für eine kostenlos erbrachte Leistung – man verweise Suchende auf die Seiten der jeweiligen Inhaltsanbieter – auch noch extra zu bezahlen, was zum aktuellen Streit mit dem Interessenverband VG Media führte.

Irsinn um das Leistungsschutzrecht

Zuletzt sorgte Google mit einer kleinen Drohung für kräftige Bewegung in der Sache (zum Beitrag) und nun wird Google erneut aktiv. Dieses Mal in Form eines Briefes an das Bundeskartellamt, welches die VG Media einschalten will. Denn besagter Interessenverband bleibt bei seiner Meinung, dass Google mit der letzten Drohung seine Marktmacht missbrauchen würde, um sich vor der Zahlung im Sinne des Leistungsschutzrecht zu drücken. Daher fordert Google das Bundeskartellamt dazu auf, eine formale Bestätigung zu veröffentlichen in welcher steht, dass sich die Behörde aus dem Streit heraushält.

Grundlage dafür wiederum ist eine mehrfach öffentlich getätigte Aussage des Amtes, dass man kein kartellrechtliches Vergehen von Seiten Googles erkennen könne, was wiederum kein Verfahren im Sinne des Leistungsschutzrecht bedarf. Lediglich Vertreter der VG Media erwecken immer wieder das Gegenteilige durch ihre Behauptungen.

Andreas Mundt – Präsident des Bundeskartellamtes – hatte zuletzt gesagt, dass man Google nicht zur Zahlung verpflichten könne, solange der Titel und die URL zu verlinkten Artikeln in den Ergebnissen des Suchmaschine auftauchen würden. Man werde erst einschreiten wenn Google die Inhalte komplett aus den Ergebnissen entfernen würde. Dennoch bleibt die VG Media bei ihrer Behauptung, dass auch diese Maßnahme gegen das Leistungsschutzrecht verstößt. Immerhin würde man benachteiligt sein gegenüber Konkurrenten die auf eine Entlohnung verzichten und mit Bild sowie Textausschnitt gelistet werden.

Auch wenn bereits eine erste Klage des Interessenverbandes VG Media vom Bundeskartellamt abgewiesen wurde im Bezug zum Leistungsschutzrecht, so fordert Google dennoch eine formale Erklärung. Man will ganz einfach endlich rechtliche Kkarheit haben, um der VG Media den Wind aus den Segeln zu nehmen.

[Quelle: FAZ]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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