Man hat ja in den vergangenen Jahren schon so etliche Klagen von Samsung und auch Microsoft gesehen, aber in diesen attackierte man sich bisher nie gegenseitig. Seit letztem Freitag ist das nun anders und der Software-Konzern aus Redmond nimmt den aktuellen Marktführer bei Smartphones ins Visier. Dabei geht es wie so oft um das liebe Geld in Form von Lizenzen.
Man kann in den USA gefühlt irgendwie jeden wegen irgendeiner Kleinigkeit verklagen und sei es nur weil ein Hinweis auf „Achtung, heißer Kaffee“ gibt – was der Klägerin vor einigen Jahren gegen McDonalds übrigens einen sechsstelligen Betrag an Schadensersatz einbrachte. Jedenfalls geht es auch in der Mobilfunkbranche unvermindert weiter, auch wenn im aktuellen Fall die zwei Kontrahenten sich eher neu gegenüberstehen. Die Rede ist von Microsoft und Samsung: Das Unternehmen von CEO Satya Nadella verklagt die Südkoreaner wegen ausbleibender Zahlungen von Lizenzgebühren.
Grund für vergangenen Freitag eingereichte Feststellungsklage ist ein Einstellung der Zahlung von Lizenzgebühren durch Samsung. Die den Lizenzzahlungen zugrunde liegenden Patente von Microsoft betreffen diverse Software-Funktionen, welche im Allgemeinen von der Smartphone-Branche mittlerweile anerkannt sind. So hatte Microsoft auch mit Samsung eine Lizenzvereinbahrung getroffen, aber seit der Übernahme von Nokia stellte der Konzern aus Südkorea die Zahlungen ein. Warum genau Samsung sich dazu entschlossen hat ist nicht bekannt. Allein an der Nokia-Übernahme dürfte es wohl kaum liegen.
Das es zu dieser Feststellungsklage von Microsoft kommen musste ist nicht gerade eine schöne Entwicklung, zumal Samsung kein Gericht hat entscheiden lassen, ob die Nokia-Akquisition tatsächlich die vertraglichen Abmachungen mit Microsoft verletze.
Seit September 2013 hatte Samsung die Zahlungen an Microsoft eingestellt und die letzte Zahlung verweigerte man sogar gleich vollständig. Insofern dürfte aus dieser Richtung noch die eine oder andere News kommen aber Fakt ist: Auch Samsung muss sich an Vereinbarungen halten und kann vertragliche Abmachungen nicht so ohne Weiteres einstellen.
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