Die bekannte Schauspielerin Scarlett Johansson hat schwere Vorwürfe gegen OpenAI erhoben. Sie behauptet, dass das Unternehmen ihre Stimme ohne Erlaubnis für den ChatGPT-Avatar „Sky“ verwendet hat. Johansson betont, dass ihre Stimme für den Avatar kopiert und nachgeahmt wurde, was sie als eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ansieht.
Die bekannte US-Schauspielerin Scarlett Johansson, bekannt aus Filmen wie „Avengers“, „Captain Marvel“, „Black Widow“ oder „Lucy“ und „Her“, hat schwere Vorwürfe gegen OpenAI erhoben. Sie behauptet, dass der ChatGPT-Avatar „Sky“ ihrer Stimme nachempfunden sei.
Interne Dokumente von OpenAI, die der Washington Post zugespielt wurden, legen jedoch nahe, dass dies nicht absichtlich geschah. Laut diesen Dokumenten wurde eine andere Schauspielerin als Synchronsprecherin für den ChatGPT-Bot „Sky“ engagiert, und dies bereits Monate bevor Sam Altman – CEO von OpenAI – überhaupt Kontakt mit Johansson hatte.
Interviews mit Personen, die an der Entwicklung der Stimme beteiligt waren, bestätigen ebenfalls, dass niemand beauftragt wurde, Johanssons Stimme gezielt zu imitieren. Der Flyer zur Suche nach der Synchronsprecherin beschrieb lediglich die gewünschten Eigenschaften der Stimme, Nämlich: weiblich, zwischen 25 und 45 Jahre alt, warm, einnehmend und charismatisch.
Der Agent der Synchronsprecherin betonte gegenüber der Washington Post, dass weder Johansson noch der Film „Her“* jemals von OpenAI erwähnt wurden.
Trotz dieser unbeabsichtigten Ähnlichkeit erwägt Scarlett Johansson, rechtliche Schritte gegen OpenAI einzuleiten. Anwälte argumentieren, dass die Stimme von Sky ihrer eigenen so sehr ähnele und dass Altman sie erst kurz vor der Veröffentlichung kontaktierte, sodass dies als widerrechtliche Aneignung ihrer Stimme betrachtet werden könnte. Zudem habe Altman die Stimme öffentlich als „sie“ bezeichnet, was die Assoziation mit Johanssons KI-Charakter aus dem Film „Her“ noch verstärke.
Christian Mammen, Partner bei Womble Bond Dickinson und Experte für geistiges Eigentum, verweist auf frühere Präzedenzfälle: Prominente mit unverwechselbaren Stimmen konnten sich bereits erfolgreich dagegen wehren, dass Stimmenimitationen ohne ihre Einwilligung für Produktwerbung genutzt wurden. Bislang hat Johansson keine rechtlichen Schritte gegen OpenAI eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, ob sie sich für eine Klage entscheiden wird.
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