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Slide to unlock: BGH erklärt das Apple Patent für ungültig!

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass sich das Glück von Apple auf rechtlicher Ebene langsam zu verabschieden scheint. Denn nach dem kürzlich sehr wichtigen Design-Patent zum ersten iPhone, hat der US-Konzern nun in Deutschland das nächste wichtige Patent verloren. Damit folgt der Deutsche Bundesgerichtshof einem Antrag des Konkurrenten Motorola und erklärt kurzerhand das „Slide to unlock“ Patent für ungültig.

Seit sehr vielen Monaten hatte man so gut wie nichts mehr vom großen Patentkrieg der Mobilfunkbranche gehört, welcher 2011 zwischen Apple und Samsung erst so richtig eskalierte. Mittlerweile haben sich die beiden Konkurrenten und gleichzeitig in einer geschäftlichen Beziehung stehenden Konzerne weitestgehend wieder gütlich zusammen raufen können, aber dennoch kommt das Thema wieder ins öffentliche Bewusstsein: Das Patent auf die Wischgeste zum Entsperren des iPhone – vielen besser unter „Slide to unlock“ bekannt – ist für nichtig erklärt worden.

Apple verliert das nächste Patent

Jedoch gilt diese Entscheidung nur für Deutschland: Der Deutsche Bundesgerichtshof hat dem Antrag der Motorola Mobility GmbH und Samsung Deutschland GmbH auf Nichtigkeit damit nun in höchster Instanz stattgegeben. Was für Auswirkungen die Entscheidung noch haben könnte ist derzeit nicht absehbar, da sich das Urteil wie gesagt nur auf Deutschland beschränkt.

Als Begründung nannten die zuständigen Richter den Mangel an erfinderischer Tätigkeit von Apple, welche für eben dieses Patent nicht gegeben ist. Zur Demonstration zogen die Richter ein nicht näher genanntes Mobiltelefon eines schwedischen Herstellers heran, welches genau diese Merkmale bereits vorzuweisen hatte, als Apple den Antrag für die Patent Nummer 1.964.022 einreichte. Vermutlich ist damit das damalige Joint-Venture Sony-Ericsson mit seinem Symbian-Smartphone Sony-Ericsson P800 oder einem dessen Nachfolger gemeint.

In der genaueren Beschreibung des Urteils heißt es, dass Apple lediglich „den Stand der Technik“ mit einigen erklärenden Symbolen erweitert und dies als Patent angemeldet hätte. Nach Ansicht des Deutschen Patentamtes und nun des Deutschen Bundesgerichtshofes reiche aber eben das nicht aus, um aus dieser Methodik eine patentrechtlich schützenswerte Erfindung zu machen. Der nötige technische Fortschritt zur Lösung eines Problems ist in diesem Fall nicht zu erkennen.

Wie geht es nun weiter?

Unklar ist nun, ob sich Motorola bestärkt durch den Sieg in Deutschland auch in anderen Rechtsräumen um die Anfechtung des fraglichen Patents von Apple bemühen will. Denn auf den europäischen Raum gesehen ist das Wischgesten-Patent nach wie vor gültig. Von daher wäre es denkbar, dass Motorola auch am Europäischen Patentamt mit Bezug auf das deutsche Urteil das Patent anfechtet und für nichtig erklären lassen will.

Erst vor einer Woche hatte Apple eine herbe Niederlage einstecken müssen, nachdem das US-Patentamt das Design-Patent des ersten iPhone für ungültig erklärt hatte (zum Beitrag). Eben dieses Patent war ein zentraler Punkt im seit 2011 schwelenden Patentstreit, welcher zwischenzeitlich mal zu der Rekordsumme von über 1,04 Milliarden US-Dollar an Entschädigungen für Apple führte.

[Quelle: Bundesgerichtshof | via MobileGeeks]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Stefan

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