Unglaublich aber wahr, Samsung hat bereits mit dem Galaxy Tab 2 10.1 und dem Galaxy Note 10.1 die nächste Generation von Tablets kurz vor dem Verkaufsstart, da klagt Apple nach wie vor noch das Verkaufsverbot des „alten“ Galaxy Tab 10.1 vor dem US amerikanischen Gericht durch.
Mit Erfolg, denn die U.S. District Richterin Lucy Koh hat sinngemäß mit den Worten:
Das Samsung zwar mit Apple konkurrieren darf aber nur unter Berücksichtigung des Rechtes auf unlauteren Wettbewerb. Der Verkauf von nachgeahmten Produkten die sich äußerlich nicht von einander unterscheiden lassen, führt zwangsläufig zu einem Urteil gegen Samsung
Den vorläufigen Sieg errungen. Selbst die Anwälte von Samsung waren vor Gericht nicht in der Lage die beiden Tablets äußerlich von einander zu unterscheiden.
In so fern Apple nun eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2,6 Millionen US Dollar bei Gericht hinterlegt, muss Samsung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in den USA einstellen.
Am 30. Juli wird Richterin Koh in einem abschließenden Urteil das Strafmaß festlegen und endgültig die Design-Patentverletzungen benennen.
Erwartungsgemäß hat Samsung bereits Berufung eingelegt da eine Entscheidung in der Angelegenheit eher Grundsatzprinzipien verfolgt. Gewinnt Apple diesen Gerichtsstreit endgültig wäre der Grundstein gelegt und würde unweigerlich der Beginn weiterer Verkaufsverbote von Samsung Produkten sein.
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