Nach wie vor sind viele Nutzer skeptisch auf den WhatsApp-Messenger, was an der riesigen Nutzerzahl des Dienstes liegt. Der Verkauf an Facebook hat der Popularität und dem Wachstum jedenfalls kurzfristig kaum geschadet, aber trotzdem läuft nicht alles blendend für das Unternehmen. Aktuell hat der Messenger in Deutschland kräftig Gegenwind bekommen.
WhatsApp galt eigentlich noch nie wirklich als sicher, was man anhand der vielen Meldungen im Bezug auf Lücken in der Sicherheit zu dem Messenger sehen kann. Trotzdem wächst die Anzahl an monatlichen Nutzern weiter ungestört, woran selbst der Rekordverkauf an Facebook für 19 Milliarden US-Dollar nichts großartig geändert hat. Zwar haben insbesondere Konkurrenten wie Threema und Telegram stark von abwandernden Nutzern profitieren können, aber wachsen tut der Messenger nach wie vor.
Aber manchmal bekommt auch der Platzhirsch WhatsApp mal einen auf den Deckel, so wie aktuell in Deutschland. Auch wenn WhatsApp mittlerweile zum Facebook-Konzern gehört, muss sich das Unternehmen an geltende deutsche Gesetze halten und die schreiben Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB in deutscher Sprache vor. Das hatte die Facebook-Tochter jedoch nicht auf ihrer offiziellen deutschen Website und auch von einem rechtskonformen Impressum fehlt bisher jede Spur. Daher verurteilte das Landgericht Berlin WhatsApp zur Nachbesserung.
Das Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit um die AGB auf der deutschen Website in deutscher Sprache online zu stellen und das Impressum den geltenden rechtlichen Bedingungen anzupassen. Kommt die Facebook-Tochter dem nicht nach, bedeutet das 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft. Letztere wären vom CEO Jan Koum anzutreten. Dem Versäumnisurteil vorausgegangen war das zweimalige Ignorieren einer amtlichen Vorladung und einem fehlenden Rechtsvertreter vor Gericht.
Unklar ist derzeit ob WhatsApp überhaupt darauf reagieren wird oder weiterhin ignoriert. Das Landesgericht war übrigens genau derselben Meinung wie die Verbraucherzentrale Bundesverband was AGB und Datenschutzrichtlinien betrifft: Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass deutsche Bundesbürger Vertragsbedingungen auf Englisch verstehen und das als unzumutbar für deutsche Verbraucher eingestuft.
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