
Erneut hat die organisierte Gemeinschaft aus Hack-Aktivisten Anonymous, die Internetseite der GEMA am vergangenen Wochenende unter dem Motto „Still Tango Down“ für ein paar Stunden außer Kraft gesetzt. Stein des Anstoßes sind die andauernden Streitigkeiten zwischen dem Google Tochterunternehmen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, im Zusammenhang mit den Sperrtafeln die laut GEMA als reine Stimmungsmache tituliert wurden.
Bereits im September 2011 wurde die GEMA von dem Hacker Kollektiv durch eine Weiterleitung angegriffen, die in Anlehnung an die YouTube Sperrtafel folgenden Text anzeigte:
Leider ist diese Seite (nicht nur) in Deutschland
nicht verfügbar, da sie auf ein Unternehmen
verweisen könnte, für das Anonymous die erforderlichen Freiheitsrechte
nicht eingeräumt hat.
Das tut uns leid. Nicht!
inklusive Sound technischer Untermalung aus dem Dead Space 3 Trailer. Seinerzeit musste die Seite sogar durch die GEMA Techniker komplett vom Netz genommen werden.
Dieses blieb nun dem musikalischen Rechteverwerter an diesem Wochenende erspart.

Der von Anonymous auf Facebook angekündigte Hack-Angriff auf die Internetseite des Rechteverwerters, konnte wenige Stunden später von der GEMA abgewehrt werden und verfolgt nun aktuell seinem ursprünglichen Zweck.
Auch wenn solche Hackangriffe im ersten Augenblick zur allgemeinen Belustigung führen, sollte man GEMA hin oder her, sich doch darüber im Klaren sein das diese Handlung einen strafrechtlicher Tatbestand darstellt und die GEMA primär die Interessen der Künstler vertritt.
Denn nach wie vor geht es in den Streitigkeiten zwischen der GEMA und YouTube darum, dass das Google Tochterunternehmen nicht bereit ist eine Pauschale von 0,375 Cent pro Videoaufruf an die GEMA zu zahlen.
In wie weit sie ihre Einnahmen und Aufteilung der Tantiemen transparenter gestalten sollten, steht auf einem anderen Blatt.
Wir dürfen also gespannt sein wie die gerichtlichen Streitigkeiten zwischen der GEMA und YouTube am Ende ausgehen. Der letzte Stand war ja aufgrund der nicht zustellbaren Klageschrift an YouTube innerhalb Deutschland nicht von Erfolg gekrönt. Nun muss die GEMA zum Zwecke der Klagezustellung den internationalen Rechtsweg einschlagen.
Wie seht ihr das?
Gibt es einen „gerechtfertigten Widerstand“ für Anonymous nach der Parole von Bertolt Brecht „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ und wie weit darf dieser gehen?


















Technikblitz
Würde nebenbei gerne mal wissen, wie viele Leute überhaupt auf die Seite der GEMA gehen.
Solche Aktionen zeigen nur, dass es vielen Leuten mittlerweile gegen den Strich geht, dass gefühlt jedes dritte Video mit Musik in Deutschland gesperrt ist. Die GEMA und YouTube sollen sich in der Hinsicht einigen! Und auch wenn die GEMA die Künstler vertritt, frage ich mich: wieso kann sich YouTube mit jedem anderen Land einigen, nur mit der Verwertungsgesellschaft nicht?