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Facebook mit neuen Datenschutzbestimmungen

Das Firmen von Online-Diensten hin und wieder ihre Datenschutzbestimmungen anpassen ist soweit nichts ungewöhnliches. Wenn das Google oder Facebook machen, schenken Datenschützer sowie die Netzgemeinde dem ganz besonders ihre Aufmerksamkeit, gerade wenn der blaue Internetriese seine Datenschutzbestimmungen ändert. Gestern war es mal wieder soweit, mit einer kleinen Überraschung vorhergehend.

Eine Besonderheit hatte die Einführung, denn dieser ging eine Abstimmungsphase für Facebook-Mitglieder von einer Woche voraus, endend am 8. Juni 18 Uhr deutscher Zeit. Bei dieser hatten alle Mitglieder des sozialen Netzwerks die Chance über die geplanten neuen Bestimmungen abzustimmen. 30% aller 900 Millionen Mitglieder hätten sich beteiligen müssen, damit das Ergebnis binden gewesen wäre für Facebook. Tatsächlich haben gerade mal 340.000 Mitglieder (entspricht weniger 0,04% aller Mitglieder) abgestimmt bzw. haben überhaupt von der Möglichkeit gewusst, von denen 290.000 gegen die neuen Bestimmungen gestimmt haben.

Doch wieso war die Beteiligung so niedrig? Das liegt daran wie Facebook bei solchen Dingen die Öffentlichkeit informiert. Grundlegende Änderungen und Pläne für die Zukunft des Netzwerks werden grundsätzlich nur über eine bestimmte Facebookseite bekannt gegeben, der die allerwenigsten Facebookmitglieder folgen. Derzeit sind es knapp 2,2 Millionen, die auf den „Gefällt mir“ Button geklickt haben und somit zu wenige, damit die kritische Menge von 30% solche Bekanntmachungen auch mitbekommt.

Nicht ganz unbeteiligt auf dem Weg zu dieser Abstimmung ist die österreichische Studentengruppe europe-v-facebook.org gewesen, welcher unter anderem die geplanten Änderungen von Anfang Mai diesen Jahres publik machte und zu über 7.000 Kommentaren überzeugen konnte. Laut den Facebookregeln ist der Konzern zwingend verpflichtet, eine Abstimmung von Änderungen der Datenschutzbestimmungen und der GB durchzuführen, wenn mehr als 7.000 Kommentare zu einer geplanten Änderung eingehen. Laut den Verantwortlichen von europe-v-facebook.org wurde „zur Sicherheit die Wahlurne versteckt“, frei nach dem Motto „Demokratie nur wenn das Ergebnis sicher stimmt“.

Im Großen und Ganzen beinhalten die neuen Datenschutzbestimmungen Änderungen zugunsten einer größeren Transparenz, so werden Funktionen und Rechte von Facebook genauer formuliert, was vor allem Datenschützer wieder etwas versöhnlicher stimmt. Auf der anderen Seite räumt sich Facebook das Recht ein, Daten und hochgeladene Inhalte so lange zu speichern wie es erforderlich ist, um Nutzern und Werbetreibenden Dienstleistungen anbieten zu können.

„Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist, um den Nutzern und anderen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Diese umfassendere Verpflichtung gilt für alle Daten, die wir über Dich sammeln und erhalten, einschließlich Informationen von Werbetreibenden.“

Auszug aus den Datenschutzbestimmungen von Facebook

Des Weiteren beträgt die Speicherung von Daten zu sogenannten Social-PlugIns wie dem bekannten „Gefällt mir“-Button nunmehr maximal 90 Tage. Facebooks Kommunikationsschef Elliot Schrage räumte allerdings ein, das man den Prozess als solches auf den Prüfstand stellen werde und überlege, wie man künftig die Facebooknutzer besser einbeziehen könne. Die 30%-Regelung ist noch eines der wenigen  Überbleibsel aus einer Zeit, als Facebook nur wenige Tausend Mitglieder hatte.

[Quelle: Europe-v-Facebook.org | via WinFurure.de und ZDF.de]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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