Das der US-Konzern Facebook die Sache mit dem Datenschutz nicht immer so genau nimmt und rechtlich gesehen mit seinen aktuellen AGB sogar gegen geltendes Recht in Deutschland verstößt, kommt nun auf unerwartete Weise zu einem vorläufigen Höhepunkt. In Österreich wird eine Sammelklage gegen das Social Network angestrebt mit unbekannten Auswirkungen.
Am 1. Januar hätten für das größte soziale Netzwerk der Welt neue AGB in Kraft treten sollen, welche das Unternehmen jedoch quasi im letzten Moment noch um einige Tage verschoben hatte. Letztlich setzte Facebook die neuen AGB am 30. Januar für alle in Kraft und nach Meinung einiger Juristen hat das Unternehmen damit gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen (zum Beitrag). Einer der Gründe dafür ist die Art, wie man die neuen Bestimmungen akzeptieren muss: Ein Widerspruch ist nicht möglich und damit nicht rechtens.
Während in Deutschland kein Musterprozess gegen den US-Konzern in Sicht ist, geht es in Österreich dagegen in die Vollen. Dort wird sich im Laufe des morgigen Donnerstags entscheiden, ob ein österreichisches Gericht überhaupt zuständig ist für eine Sammelklage gegen das Unternehmen von Mark Zuckerberg. Dieser Klage haben sich bisher acht Personen aus Österreich, Deutschland und Indien angeschlossen, die der Meinung sind, dass Facebook ohne die entsprechende Zustimmung Daten sammeln würde, was eindeutig gegen geltendes Recht verstößt, wie Max Schrems seit Jahren argumentiert (zum Beitrag).
Sollte die Klage vor dem Landgericht Wien zugelassen werden, dann droht Facebook ein enorm kostspieliger Prozess, bei dem es unter anderem um Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro geht. An der Sammelklage in Österreich haben sich mehr als 25.000 Facebook-Nutzer beteiligt und für jeden einzelnen Kläger werden 500 Euro Schadensersatz gefordert.
Der Konzern selbst argumentiert hingegen, dass ein Gericht in Österreich gar nicht zuständig wäre für einen solchen Fall. Stattdessen müsste an der Gerichtsbarkeit Nordirland eine Klage eingereicht werden, allerdings ist in dem Land eine Sammelklage nicht möglich, weil eine solche Klage gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoßen würde. Max Schrem sieht sich dennoch in einer guten Position, da alle Punkte in seiner Klage zu 100 Prozent hieb und stichfest sein würden.
Wie der angehende Jurist erzählt, gehe es ihm bei dieser Klage übrigens gar nicht im Speziellen um Facebook. Vielmehr will er zeigen, dass die meisten US-Unternehmen generell auf europäische Datenschutz-Vorschriften pfeifen und ihr Ding durchziehen.
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