Im Kampf gegen die Corona-Pandemie und mit Aussicht auf mehr Freiheiten, hatte uns Fanta 4 Gesicht Smudo die Rettung in Form der Luca-App schmackhaft gemacht. Erste Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern sprangen auf den Zug auf. Viel zu früh? Datenschützer und Rechtsexperten schlagen die Hände über den Kopf. Das kassieren von Steuergeldern in Millionenhöhe ohne je an einer Ausschreibung teilgenommen zu haben, fehlende Einsicht in den aktuellen Quell-Code, falsch verwendete GPL-Lizenzen, Urheberrechtsverletzungen, unsichere Verschlüsselung und der haarsträubende Umgang mit unseren Metadaten sind nur einige Kritikpunkte, welche nun immer lauter werden.
Soweit so gut. Auch das dafür der persönliche Vor- und Zuname samt Handynummer benötigt wird, geht für viele freiheitsliebende Menschen in Ordnung. Schließlich werden die Daten verschlüsselt und sind nicht vom Betreiber oder anderen Personen einsehbar. Außer dem Gesundheitsamt. Leider zeigt nun Digital-Rights-Experte Dr. Michael Veale auf das auch hier eine persönliche Bereicherung im Fokus steht und die Umsetzung eher dilettantisch und nach deutschem Recht fehlerhaft vollzogen wurde.
Smudo wird nicht müde in der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig zu erwähnen, das er kein Entwickler der Luca-App sei. Was er dabei vergisst zu erwähnen ist das er gemeinsam mit seinen Fanta 4 Kollegen noch im November 2020 die Fantastic Capital Beteiligungsgesellschaft UG gegründet hat, die gemeinsam mit der Culture4life GmbH, der Nexenio GmbH (einer Ausgründung des Hasso-Plattner-Instituts) und der Marcus Trojan UG Betreiber und Inhaber des Luca-App-Systems sind. Dieses Unternehmen hat bislang schätzungsweise 10 Millionen Steuergelder für Luca-App-Lizenzen erhalten. Ganz ohne eine Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung in Konkurrenz mit zahlreichen gleichwertigen Anwendungen auf dem Markt. Dieses Unternehmen ist also auch klar gewinnorientiert, wie zahlreiche Kooperationen mit Veranstaltern und Ticketunternehmen aufzeigen.
Vielleicht noch dramatischer ist jedoch der leichtfertige Umgang mit den Benutzerdaten. Und diese Erkenntnisse stammen nur aus zaghaft freigegeben Quellcode, welcher lediglich von einer zukünftigen und noch nicht veröffentlichten Version stammt. Codezeilen sind im großen Stil von Mitbewerbern kopiert worden und die Sicherheit, Anonymität als auch der Datenschutz sind sträflich vernachlässigt worden. So sind beispielsweise die Standorte und deren Besucher durch nachverfolgen der URL für jedermann unverschlüsselt einzusehen und auch editierbar!
Fernsehmoderator Jan Böhmermann zeigt kürzlich in einer Sendung, wie er sich aus dem Fernsehstudio aus als „Michi Beck“ in dem Osnabrücker Zoo per QR-Code registrierte und das Publikum zu selben aufforderte. Binnen weniger Minuten folgten hunderte Personen diesem Aufruf ohne jedoch vor Ort zu sein. Namen der Teilnehmer konnten jedoch eingesehen werden. Auch daraus geht eindeutig hervor das Falschangaben möglich sind und ein Datenschutz so gut wie gar nicht gewährleistet ist, wie inzwischen auch der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar moniert. Von dem sogenannten Schlüsselanhänger, welcher alternativ zur Smartphone-App verwendet werden kann, will ich erst gar nicht anfangen. Aktuellen Informationen zufolge kann der von jedermann selbst gebaut werden und zu dessen Registrierung notwendige sechsstellige TAN, wird in Wirklichkeit gar nicht kontrolliert. Nun kommen auch die Länder drauf, dass diese „Notlösung“ wohl nicht wirklich einsetzbar ist.
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