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Verbraucherzentrale mahnt Streaming-Dienste ab

Eine der bekanntesten Einrichtungen die sich für mehr Verbraucherschutz einsetzt ist die Verbraucherzentrale. Diese Institution hat sich nun etliche Anbieter von Streaming-Angeboten vorgenommen und deren AGB angeschaut. Das erschreckende Ergebnis: Über 130 Klauseln schränken die Rechte von Verbrauchern zum Teil erheblich ein.

Zu den traurigen Spitzenreitern des sogenannten AGB-Checks was die Verbraucher-feindlichen Vertragsklauseln betrifft gehören rdio (30 Klauseln), Spotify (25 Klauseln) und Napster (18 Klauseln). Die Vebraucherzentrale Bundesverband e.V. kurz vzbv hat die betroffenen Unternehmen entsprechend abgemahnt. Besonders beliebt bei den vielen Streaming-Anbietern sind Klauseln zum einseitigen Ändern von Vertragsinhalten und Preisen der angebotenen Dienste, sowie das Kündigen des Vertragsverhältnisses oder der Sperrung des Accounts. Besonders negativ viel Napster mit seinen AGB auf, die in ihrem Umfang etwa mit 19 gedruckten DIN-A4-Seiten vergleichbar wären.

Der Großteil der von der Verbraucherzentrale abgemahnten Streaming-Dienste haben ihre Klauseln mittlerweile angepasst. Lediglich die Unternehmen 24-7 Entertainment GmbH( myjuke), Amazon/Lovefilm (Instant Video), Rara, Sky (Snap by Sky) und WATCHEVER sind der Abmahnung der Verbraucherzentrale nicht nachgekommen (PDF-Datei) und haben keine Unterlassungserklärung unterschrieben. In diesen Fällen erwägt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. rechtliche Schritte in Form von Unterlassungsklagen anzustreben.

Ob die verbleibenden Streaming-Anbieter sich nicht vielleicht doch noch zu für den Verbraucher freundlicheren Klauseln überreden lassen bleibt abzuwarten.

[Quelle: Caschys Blog]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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