WhatsApp ist rechtlich gesehen in Europa illegal

Als erster Messenger der Welt hat WhatsApp die magische Grenze von 1 Milliarde aktiver Nutzer erreicht, wovon etliche Hundert Millionen Nutzer auch europäische Bürger sind. Allerdings könnte es genau in dieser Beziehung erneut größeren Ärger geben, denn einem österreichischen IT-Professor zufolge ist die Nutzung in Europa illegal. Droht nun eine Abschaltung des Messengers?

Zwar werde genau dies eher nicht passieren, aber dennoch ist die Nutzung von WhatsApp laut dem geltenden EU-Recht gesetzwidrig. Ausgerechnet die AGB des Messengers sind der Grund, womit Facebook als Besitzer des Dienstes aktuell ja selbst so seine Probleme hat, Stichwort Like-Button (zum Beitrag).

Laut dem österreichischen Jura-Professor für IT- und IP-Recht der Fakultät für Informatik, Kommunikation und Medien der Fachhochschule Oberösterreich in Hagenberg Peter Burgstaller, ist das eingestellte Safe-Harbor-Abkommen Schuld daran, dass die Nutzung von WhatsApp rechtlich nicht legal sei.

Peter Burgstaller, Jura-Professor für IT-Recht

Rechtlich fragwürdiges WhatsApp

Stimmt man den AGB des Messengers zu, werden die Nutzerdaten wie Telefonnummer und Kontakte nebst deren Telefonnummern an die US-Server des Messengers übertragen. Nur müsste jeder einzelne Kontakt laut geltendem EU-Recht dieser Übermittlung zustimmen – was nicht nur organisatorisch kaum zu bewerkstelligen wäre. Von daher müsste WhatsApp eigentlich einen europäischen Unternehmensstandort haben, damit das europäische und nicht das US-Vertragsrecht gilt.

Zwar kommt das Datenschutzgesetz des jeweiligen Nutzerlandes zur Anwendung, aber das alleine garantiert noch keine legale Verwendung. So ist im dritten Abschnitt der Gebrauch von WhatsApp rein für den privaten Gebrauch gestattet, was bedeutet, dass die Betreiber des Messengers theoretisch jedes Unternehmen in Europa vor dem kalifornischen oder dem jeweiligen lokal zuständigen Amtsgericht verklagen könnten.

Denn nutzt man zur Kommunikation mit den Kollegen WhatsApp, ist dies bereits eine berufliche Nutzung und verstößt damit gegen die AGB des Messengers. WhatsApp könnte klagen und zur Zahlung von Lizenzgebühren auffordern.
Selbst Konkurrenten könnten europäische Unternehmen vor Gericht zerren und wegen unlauterem Wettbewerb, welcher durch die Verwendung eines illegalen Messengers im Geschäftsverkehr bedingt ist.

Nebengeschäft Abmahnungen

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass sich die Entwickler des Messengers tatsächlich zu diesem Schritt entscheiden. Immerhin würde es dem ohnehin nicht blendenden Image weiter schaden und das wäre wohl kaum im Sinne von Facebook.

Die Gefahr würde eher durch Abmahnanwälte bestehen, denn theoretisch kann jeder Nutzer andere Nutzer verklagen, weil sie der Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt haben. Pauschal könnte daher ein solcher Abmahnanwalt diverse Abmahnungen verschickt, da man auf diese Weise sehr viel Geld durch die Anwaltskosten verdienen kann.
Ist eine Abmahnung vor Gericht erfolgreich, drohen Nutzer bis zu 10.000 Euro Strafe. Die Sache ist daher keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen.

Es gibt nur eine Lösung

Einen wirksamen Schutz vor solchen Abmahnanwälten gibt es leider nicht, denn solange das europäische sowie deutsche Recht in diesem Bezug eklatante Lücken aufweist, wird sich auch nicht so schnell etwas daran ändern. Laut Professor Burgstaller liegt die Verantwortung dafür hauptsächlich bei der Politik, da diese in den letzten 25 Jahren die technologische Entwicklung verschlafen und ein faktisch nicht mehr anwendbares Gesetz geschaffen hat.

Da bleibt letzten Endes wirklich nur der Wechsel zu einem anderen Messenger mit Sitz in Europa wie Threema, um dem ganzen Rechtsproblem von WhatsApp aus dem Weg zu gehen.

Entwickler: Threema GmbH
Preis: 5,99 €
Entwickler: Threema GmbH
Preis: 5,99 €
[Quelle: FutureZone]
Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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Veröffentlicht von
Stefan

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