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Amazon Dash Button: Bitte nicht drücken!

Amazon musste im Bezug auf den Amazon Dash Button in Deutschland eine zweite Niederlage einstecken. Nach dem Urteil vor dem Landgericht München vergangenes Jahr, bestätigte nun das Oberlandesgericht München erneut das Urteil. Der Amazon Dash Button ist rechtswidrig und darf nicht weiter verwendet werden.

Bereits im Jahre 2016 hatte Amazon auch in Deutschland den Dash Button eingeführt. Ein kleiner Knopf mit einem auffälligen Logo unterschiedlicher Marken des täglichen Bedarfs. Wird der Button gedrückt, löst dies einen Kauf des jeweiligen Verbrauchsartikel wie Waschpulver, Toilettenpapier, Shampoo oder Rasierklingen aus.

Nun ist es aber in Deutschland so, dass der Amazon Dash Button gleich gegen zwei Gesetze hierzulande verstößt.

  1. Auf der Schaltfläche des Buttons fehlt der Hinweis, dass per Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Auch der Dash-Button bedient sich des Internets, um die Bestellung über die App auf dem Smartphone zu übermitteln.
  2. Darüber hinaus müssen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden: nämlich unter anderem der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.

Amazon Dash Button in zweiter Instanz verboten

Amazon hält sich jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, die Artikel bei Bedarf gegen gleichwertige auszutauschen. Insofern ist der Kunde bei der Kaufabwicklung – also dem Druck auf den Dash Button – nicht über den gekauften Artikel und dessen Preis informiert. Grund genug den Amazon Dash Button vor dem Land- und nun Oberlandesgericht München zu verbieten.

Obwohl das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ausgeschlossen hat, legt Amazon gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Nach Ansicht des Online-Händler sei das Urteil innovationsfeindlich.

Das heutige Urteil hindert Kunden daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen.

Seit September 2016 streiten sich jetzt Amazon und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Inzwischen verkauft und nutzt Amazon den Dash Button weiter und macht damit Milliarden Umsätze.

[Quelle: Verbraucherzentrale NRW]
MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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MaTT
Tags: Dash Button

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