Amazon musste im Bezug auf den Amazon Dash Button in Deutschland eine zweite Niederlage einstecken. Nach dem Urteil vor dem Landgericht München vergangenes Jahr, bestätigte nun das Oberlandesgericht München erneut das Urteil. Der Amazon Dash Button ist rechtswidrig und darf nicht weiter verwendet werden.
Bereits im Jahre 2016 hatte Amazon auch in Deutschland den Dash Button eingeführt. Ein kleiner Knopf mit einem auffälligen Logo unterschiedlicher Marken des täglichen Bedarfs. Wird der Button gedrückt, löst dies einen Kauf des jeweiligen Verbrauchsartikel wie Waschpulver, Toilettenpapier, Shampoo oder Rasierklingen aus.
Nun ist es aber in Deutschland so, dass der Amazon Dash Button gleich gegen zwei Gesetze hierzulande verstößt.
Obwohl das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ausgeschlossen hat, legt Amazon gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Nach Ansicht des Online-Händler sei das Urteil innovationsfeindlich.
Das heutige Urteil hindert Kunden daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen.
Seit September 2016 streiten sich jetzt Amazon und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Inzwischen verkauft und nutzt Amazon den Dash Button weiter und macht damit Milliarden Umsätze.
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