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Apple lockert seine Vorgaben für In-App-Marketing

Damit kostenlose Apps finanziert werden, greifen etliche Entwickler auf das sogenannte In-App-Marketing zurück. Das umfasst neben Werbe-Bannern auch das Anschauen von kleinen Videos, was wiederum besonders in Spielen zu kleinen Belohnungen für den Spieler führte. Die Verschärfung der App-Store-Richtlinien von Anfang des Monats hat Apple nun wieder etwas gelockert.

Einem Bericht von TechCrunch zufolge entschärft Apple die Vorschriften was das In-App-Marketing betrifft wieder ein kleines Stück, nachdem Anfang des Monats vermehrt Freemium-Spiele abgewiesen wurden, bei denen das Anschauen von bestimmten Inhalten zu kostenfreien In-Game-Inhalten führte. Ein Beispiel für diese Praxis ist der Erhalt von fünf zusätzlichen Versuchen oder von 50 virtuellen Münzen, wenn man etwas bei Facebook teilt oder sich ein bestimmtes Werbe-Video anschaut. Apple begründete diese sogenannte Unterbrecherwerbung als einen Verstoß gegen die Richtlinien des App Store.

In-App-Marketing

In-App-Marketing mit mehr Freiheiten

Wie TechCrunch nach Angaben der Werbebranche für Videoreklame berichtet, führe Apple nun jedoch ein Rollback dieser Entscheidung durch, womit das härtere Durchsetzen der App-Store-Richtlinien von Anfang Juni praktisch negiert wird. Einige abgelehnte Titel die auf diese fragwürdige Form des In-App-Marketing setzen sind mittlerweile wieder zugelassen im App Store. Trotzdem behält Apple sich das Recht vor, besonders schlimme Vertreter dieser Marketing-Praxis weiterhin aus dem App Store auszuschließen und deren Anträge für eine Aufnahme abzuweisen.

Zu den abgelehnten Apps zählen dem Bericht zufolge insbesondere solche, bei denen Nutzer für das positive Bewerten der App und das Teilen dieser entlohnt werden. Mit diesem In-App-Marketing erhoffen sich die hinter der jeweiligen App stehenden Entwickler eine bessere Platzierung in den Download-Charts des Apple App Store und genau das will Apple mit den Richtlinien letzten Endes unterbinden.

Kurz auf den Punkt gebracht bedeutet das folgendes: In-App-Marketing mit Belohnungen für das Anschauen von Videos ist wieder bzw. bleibt auch weiterhin erlaubt, während Belohnungen für positive Bewertungen ein Grund zur Ablehnung einer App sind. Die dafür genutzten Punkte 2.25 und 3.10 der App-Store-Richtlinien was das In-App-Marketing betrifft hat der Konzern textlich allerdings kaum extra angepasst. Stattdessen ist die Interpretation der betreffenden Passagen etwas weniger streng gefasst als es in den letzten zwei Wochen der Fall war.

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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