Apple scheitert mit neuer Einstweiliger Verfügung gegen Samsung
Das der „Krieg“ zwischen Apple und Samsung langsam niemanden mehr großartig interessiert, scheint die Kontrahenten wenig bis überhaupt nicht zu interessieren. Zumindest scheint das auf Apple zuzutreffen, versucht man doch nach wie vor per Einstweiligen Verfügungen gegen diverse Geräte des koreanischen Konkurrenten vorzugehen. Glücklicherweise kann man manchmal sagen, vergebens.
So wurde gestern am Landgericht München I der Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Samsung nicht stattgegeben. Das Unternehmen aus Cupertino wollte die Modelle Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus verbieten lassen, weil angeblich gegen das Patent EP 2126678 (B1) verstoßen werde, welches das drehen und skalieren der Ansicht auf einem Touchscreen sowie das scrollen in einer Listenansicht beschreibt und von Apple gehalten wird.
Die Begründung für die Ablehnung war aber nicht ein Patentverstoß als solcher, denn in einem anderen Verfahren hat Samsung eine Überprüfung des Patents beantragt und es ist wahrscheinlich, das Apple dieses Patent aberkannt wird. Darauf aufbauend sieht das Gericht keinen Anlass für eine einstweilige Verfügung, jedoch betonten die Anwälte von Apple, dass das von Samsung genannte Verfahren von dem Verfahren im genannten Patent abweiche. Ein kalifornisches Gericht habe das betreffende Patent bereits anerkannt, weswegen eine Revision seitens Apple als gewiss gilt.