News

Apple vs. Motorola: Apple erleidet (ersten?) Rückschlag

Wie gestern bekannt wurde, hat Apple am 04.11.2011 einen kleinen Rückschlag einstecken müssen vor dem Landesgericht Mannheim. Motorola hat an selbigem Apple wegen Patentverletzungen zweier Drahtlostechnologien (EP 1010336  (B1)  und EP 0847654  (B1)) verklagt, welche Motorola bereits 2003 zugesprochen bekam. Durch dieses Versäumnisurteil ist es der Apple Inc. bis auf Weiteres untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland iPhones zu verkaufen.

Allerdings ist das noch keine endgültige Entscheidung in diesem Fall, da Apple einfach nicht rechtzeitig auf die Klageschrift reagiert hatte. Der eigentliche Ausgang des Rechtsstreits ist also weiterhin vollkommen offen, wie aus einem Eintrag im Blog FOSS Patents hervorgeht. Eine ernsthafte Gefahr für den Verkauf des iPhones dürfte das Versäumnisurteil allerdings nicht sein, schließlich richtet sich das Urteil gegen den Mutter-Konzern Apple Inc. und nicht gegen die hierzulande für den Verlauf verantwortliche Apple GmbH.

In einer ersten Reaktion zu dem Urteil seitens Apple sehe man das Versäumnisurteil lediglich als „prozesstechnische Angelegenheit“, ohne Bezug zur endgültigen Entscheidung. In der offiziellen Pressemitteilung wird gesagt, „Es beeinträchtigt zu diesem Zeitpunkt nicht unsere Möglichkeit, Geschäfte in Deutschland zu tätigen oder Produkte in Deutschland zu verkaufen.“

Der Patentrechtsexperte Florian Müller von FOSS Patents meint, das Apple unter einem gewissen Druck stehe, anders könne er sich die Nichtreaktion Apples gegen die Anklage innerhalb des vom Gericht angesetzten Zeitraumes nicht vorstellen. An Ressourcen für fähige Anwälte dürfte es nicht liegen.

Man kann jetzt auch mal das Ganze ein wenig weiter spinnen, beruhend auf ein paar Tatsachen: das mobile Betriebssystem iOS ist ziemlich homogen aufgebaut, es könnten deshalb nicht nur das iPhone sondern auch der iPod Touch und das iPad betroffen sein. Eine weitere Tatsache ist die Weiterleitung von www.apple.de zu www.aple.com/de. Insofern könnte man schon zu der Auffassung gelangen, das bedingt durch die Weiterleitung zur Website des Mutterkonzerns (und dem daran angeschlossenen Verkaufsbereich) auch Apple Inc. in die Pflicht genommen werden kann.

Eine weitere Theorie handelt schließlich auch mit vom noch schwelenden Verfahren von Apple gegen Samsung und der angekündigten EU-Untersuchung gegen Samsung. Hier könnte Apple absichtlich nicht auf die Anklage reagiert haben, um eine Entscheidung möglichst weit hinauszuzögern und erst die Sache mit Samsung zu Ende bringen zu wollen.

 

[Quelle: PC-Welt | FOSS Patents | Computerbase]

Beitrag teilen:

Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert