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Apple vs. Samsung: Apple hält den Jury-Vorsitzenden nicht für befangen

Die Sache zwischen Apple auf der einen Seite und Samsung auf der anderen vor Gericht ist noch lange nicht aus der Welt geschafft. Eher im Gegenteil könnte man manchmal meinen, denn obwohl Samsung vermeintlich gegen Apple verloren hat in Amerika, geht es nach wie vor hoch her zwischen beiden Konzernen. Selbst Vorwürfe wegen Voreingenommenheit werden da laut. Und der Andere verneint dies.

Der August ist nun schon wieder fast 2 Monate her und damit einer der Höhepunkte des Jahres aus der Tech-Szene. Ende August hat Samsung den wohl spektakulärsten Prozess um Patente der Mobilfunkbranche verloren und zur Zahlung von knapp 1,05 Milliarden US Dollar verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Samsung schöpft die Möglichkeiten einer Berufung aus. Unter anderem mit der Begründung, dass der Vorsitzende der Jury, Velgin Hogan voreingenommen war. Dieser habe bei der Befragung vor dem Prozess nicht auf seinen früheren gerichtlichen Disput mit Festplatten-Hersteller Seagate hingewiesen. Unterdessen hat Apple sich ebenfalls zu der Sache geäußert.

Laut dem Konzern aus Cupertino hätte Samsung über alles Bescheid gewusst, da Hogan unter anderem bei der angesprochenen Befragung über seine Beschäftigung bei Seagate sprach. Auch habe Samsung im Vorfeld von der Privatinsolvenz Hogans im Jahre 1993 gewusst, was er in genannter Befragung wissentlich oder unbewusst verschwiegen hatte. Allerdings sei der Zusammenhang zwischen der verlorenen Klage gegen Seagate und der Privatinsolvenz auch Apple nicht bekannt gewesen. Dennoch hätte Samsung schon viel früher einen Befangenheitsantrag stellen können, hätte der südkoreanische Konzern eine Befangenheit gegenüber Samsung befürchtet. Immerhin ist Hogan im Streit mit seinem ehemaligen Arbeitgeber auseinander gegangen, von denen Samsung in der Zwischenzeit zu einem der größten Aktionäre wurde.

Aber auch mit weiteren Argumenten hat sich der Konzern auseinander gesetzt, zum Beispiel mit der Sache der Geschmacksmuster. Erst kürzlich hatte Professor Richard T. Redano die Entscheidung der Jury kritisiert und auf die geltenden Richtlinien verwiesen. So seinen beispielsweise Designelemente nur dann von einem geschützten Geschmacksmuster abgedeckt, wenn sie nicht zwingend einer bestimmten Funktion folgen. Laut Apple gehe es jedoch um den Gesamteindruck und nicht um einzelne Teile des Designs. Sollte Samsung nicht mit seiner Forderung durchkommen und der Fall neu aufgerollt werden, werde der südkoreanische Konzern in der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen.

[Quelle: Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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