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Apple vs. Samsung: Streitparteien sollen zweites Verfahren unterbrechen

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Das Apple und Samsung sich nach wie vor diversen Gerichten gegenseitig beharken, ist jedem bewusst. Das beide Parteien mal Siege und mal Niederlagen davon tragen, dürften ebenfalls die meisten wissen. Die wenigsten wissen aber bei all der gegenseitigen Verklagerei, dass beide Konzerne an ein und demselben Gericht und das auch noch bei ein und derselben Richterin ein zweites Verfahren am Laufen haben.

Das bekannteste der beiden Verfahren dürfte dabei das Verfahren um diverse Design- und Software-Patente sein, welches Samsung mit einer vorläufigen Strafe von 1,05 Milliarden US Dollar verloren hatte. Verständlicherweise legte Samsung Berufung ein, um am Ende vielleicht doch noch glimpflich davon zu kommen. Den Vorwurf der bewussten Verletzung der Apple’schen Patente konnte Samsung immerhin abwehren, sodass sich das Strafmaß nicht verdreifachen kann, was laut US-amerikanischem Patentrecht möglich ist.

Und nun hat Richterin Lucy Koh beiden Parteien nahegelegt, das zweite Verfahren so lange ruhen zu lassen, bis das Berufungsgericht im ersten Streitfall eine endgültige Entscheidung getroffen habe. in dem neuen Prozess geht es erneut um diverse Apple-Patente, die angeblich vom südkoreanischen Konkurrenten Samsung verletzt worden sein sollen. Dieser Prozess wird allerdings voraussichtlich erst im März 2014 beginnen. Samsung hat die Klage fast wie schon üblich mit einer Gegenklage beantwortet, sodass wir mit einer erneuten Schlammschlacht vor Gericht rechnen können. Dennoch will Richterin Lucy Koh, dass beide Parteien die Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem ersten Verfahren abwarten und das aus besonderem Grund.

Inhalt der Gegenklage Samsungs im ersten Verfahren sind unter anderem 2 Patente, die unter die FRAND-Bedingungen fallen. Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg vertritt Richterin Koh jedoch die Meinung, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts „globale“ Tragfähigkeit habe und zudem beanstandete Technologie-Patente in beiden Verfahren betreffen würde. Laut Bloomberg glaubt sie zudem, dass man nicht zwei Verfahren für im Grunde genommen einen Sachverhalt benötige. Bis 7. März jedenfalls haben die Anwälte beider Parteien Zeit, einer Unterbrechung zuzustimmen. Wir sind gespannt, ob sich beide Parteien zumindest da mal einigen können und einer Unterbrechung zustimmen. Wäre immerhin auch mal im Sinne der Kunden.

[Quelle: Bloomberg | via Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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