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Artikel 13: Wikipedia mit Protest-Abschaltung

Artikel 13 des geplanten EU-Urheberschutzgesetzes ist im Augenblick in aller Munde. Großer Protest in der Bevölkerung macht sich breit. Aber auch erste Online-Portale wie Wikipedia schließen sich dem Widerstand an. Die Autoren haben gemeinsam beschlossen die deutsche Online-Enzyklopädie für einen Tag offline zu stellen.

 

Mitte Februar hatten sich Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Gesetzestext zum Artikel 13 des geplanten EU-Urheberschutzgesetzes geeinigt. Ende März 2019 soll es zur finalen Abstimmung der Reform kommen. Doch was beinhaltet Artikel 13 der neuen Reform? Zu den wichtigsten Veränderungen gehört der sogenannte Upload-Filter, der Seitenbetreiber wie Facebook, Twitter und YouTube dazu nötigt hoch geladene Inhalte wie Texte, Fotos und Videos auf eine Urheberrechtsverletzung hin zu überprüfen. Doch nicht nur die ganz großen Konzerne werden in die Pflicht genommen, sondern jeder Seitenbetreiber.

Ausgenommen sind Betreiber, dessen Plattform weniger als 3 Jahre online sind, ihr Jahresumsatz geringer als 10 Millionen Euro beträgt und die Nutzerzahl unter 5 Millionen Seitenaufrufe pro Monat liegt. Alle drei Kriterien müssen jedoch gleichermaßen erfüllt sein um von der Reform ausgeschlossen zu sein.

Europaweite Demonstrationen gegen Artikel 13

Seitdem gibt es deutschlandweit Demonstrationen auf den Straßen gegen Artikel 13. Auch die deutschen Autoren von Wikipedia haben zu einer Abstimmung aufgerufen, dessen Frage war ob zum Protest gegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform die Seite vorübergehend abgeschaltet oder mit einem Protestbanner auf allen Seiten versehen werden soll. Knapp 5 Millionen Teilnehmer haben sich für die Komplettabschaltung entschieden. Diese findet nun am 21. März 2019 für 24 Stunden statt. Dieses Datum wurde gewählt, weil hier europaweit erneute Demonstrationen angekündigt sind.

„Die geplante Reform könnte dazu führen, dass das freie Internet erheblich eingeschränkt wird. Selbst kleinste Unternehmen müssten fehleranfällige und technisch unausgereifte Upload-Filter für sämtliche ihrer Inhalte einsetzen (Artikel 13) und für minimale Textausschnitte aus Presseerzeugnissen Lizenzen erwerben, um das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuhalten (Artikel 11). Dies könnte die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit deutlich beeinträchtigen,“ so Teile aus dem Text der am 21. 03. auf einem schwarzen Hintergrund erscheinen wird.

[Quelle: Wikipedia]

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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