Vor kurzem wurde bekannt, dass Mark Zuckerberg entgegen ersten Aussagen Whatsapp, Instagram und den Facebook Messenger vereinen will. Dem hat das deutsche Bundeskartellamt eine klare Absage erteilt. Die Zusammenführung deutscher Nutzerdaten aus allen drei Social-Media-Portalen wird dem Unternehmer untersagt.
Großer Streit ist auch innerhalb des Mark Zuckerberg-Imperium ausgebrochen, als ein internes Memo bekannt gab, dass das Unternehmen plane die drei Firmen Whatsapp, Instagram und den Facebook enger miteinander zu verflechten. Chat-Nachrichten sollten noch Ende 2019 – spätestens 2020 – übergreifend möglich sein. Der offensichtliche Vorteil für den Konzern, alle gesammelten Nutzerdaten zu einem Paket zu vereinen und so neue Werbemöglichkeiten zu erschließen. Dem wurde nun zumindest in Deutschland ein Riegel vorgeschoben.
Das Bundeskartellamt äußerte sich soeben folgendermaßen dazu:
Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Noch hat Facebook die Möglichkeit innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde gegen die staatliche Entscheidung einzulegen. Laut ersten Informationen will Facebook auch diese Option nutzen, da das Unternehmen das Wettbewerbsrecht mit Sonderanforderungen gegenüber dem sozialen Netzwerk falsch auslegt sieht.
Das Bundeskartellamt hingegen hat nun Facebook 12 Monate Zeit gegeben sein Verhalten entsprechend der Anforderungen zu ändern. Innerhalb von 4 Monaten muss das Unternehmen Lösungsvorschläge vorgelegt haben. Andernfalls droht Facebook ein Bußgeld von maximal 1 Mio. Euro oder fortlaufende Zwangsgelder bis zu 10 Mio. Euro pro Maßnahme.
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