[FLASH NEWS] US-Gericht verklagt erstmals Kickstarter Kampagne
Crowdfunding Kampagnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Innovative Geschäftsideen können mit Hilfe von Fremdkapital auf Plattformen wie Indiegogo oder Kickstarter realisiert werden. Doch leider ist in unserer Gesellschaft der Betrug nicht weit entfernt, wo viel Geld bewegt wird. So wurde nun zum ersten Mal vor einem Gericht in Washington, die Hintermänner der erfolgreich abgeschlossenen Asylum Playing Cards Kickstarter Kampagne wegen Betrug und Unterschlagung verurteilt.
Präzedenzfall Kickstarter
Das serbische Unternehmen Altius Management startete 2012 eine Kickstarter Kampagne unter dem Titel „Asylum Playing Cards“ mit dem Ziel 15.000 US-Dollar finanziert zu bekommen. Als Gegenleistung sollten die Unterstützer bei einem Minimaleinsatz von 9 US-Dollar ein limitiertes Spielkarten-Deck erhalten, welches durch den serbischen Künstler Milan C. individuell im Horror Style gemalt und durch das US-Amerikanische Unternehmen Bicycle gedruckt und ausgeliefert werden sollte. Die Kampagne erreichte Ende Oktober mit 25.146 US-Dollar mehr als das benötigte Finanzierungsziel, lieferten aber leider nicht die individuell gestalteten Kartendecks aus.
Im Sommer dieses Jahres verurteilte der Bundesstaat Washington, Altius Management nicht nur zur Auslieferung der Kartendecks an die Kickstarter Unterstützer, sondern auch zu einer Geldstrafe von 31.000 US-Dollar zuzüglich der 23.000 US-Dollar Gerichtskosten. General-Staatsanwalt Bob Ferguson äußerte sich wie folgt gegenüber der Presse:
„Washington state will not tolerate crowdfunding theft,“ … „If you accept money from consumers, and don’t follow through on your obligations, my office will hold you accountable.“
„Der Bundesstaat Washington toleriert keinen Crowdfunding-Diebstahl, „…“ Wer Geld von Verbrauchern annimmt und nicht seinen Verpflichtungen nachkommt, wird durch das Gericht zur Verantwortung gezogen.„
Mitte August berichten erste Unterstützer der „Asylum Playing Cards“ Kickstarter Kampagne ihre Kartendecks erhalten zu haben. Backer aus dem Ausland werden gebeten eine schriftliche Beschwerde bei der General-Staatsanwaltschaft einzureichen.