HTC pfeift vermutlich auf IPCom
Der aufmerksame Leser wird vermutlich langsam richtig genervt sein von den ständigen Berichterstattungen über irgendwelche Patentstreitigkeiten. Insbesondere tut sich hier Apple hervor, bevorzugter Gegner (weil gerüchteweise wirklich Marktanteil gefährlich): Samsung. Doch auch andere Unternehmen haben so ihre liebe Not mit Patenten und solch ein Unternehmen ist HTC.
So versucht seit 2009 das Münchner Unternehmen IPCom Patentansprüche gegen HTC durchzusetzen. Vergangenen Freitag schließlich zog HTC einen Berufungsantrag im Verfahren gegen IPCom zurück, die Berufungsverhandlung am Montag platze. Was genau der Grund dafür war, wird immer noch spekuliert. In dem Verfahren geht es um die Patente EP1186189, EP1841268 und DE19910239, letztere beiden Patente wurden erst im Laufe des Verfahrens von IPCom mit angeführt und gehören somit nicht zur ursprünglichen Anklage.
Die verbaute UMTS-Technik soll bereits angepasst und verfeinert sein, sodass man keinen Grund für eine Berufung sah und die Meinung vertritt, das ein eventuelles Verkaufsverbot eh nicht greifen werde. HTC sagte Florian Müller vom Blog FOSS Patents gegenüber:
„Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben.“
IPCom drohen keine größeren Gefahren und so wolle man das Verkaufsverbot jetzt durchsetzen. Es fallen keine Sicherheitsleistungen an und auch die Möglichkeit HTC Schadensersatz leisten zu müssen, ist äußerst gering. HTC müsste für solch einen Fall beweisen, das der gesamte Patentanspruch (Claim 11, EP1186189) ungültig ist und das dürfte schwer werden. Immerhin steht dem die Entscheidung des Bundespatentgerichts entgegen, so IPCom.