iOS 8: Apple will Speicherplatz-Sammelklage abweisen lassen
Zusammen mit dem iPhone 6 gab Apple das neue iOS 8 frei, welches als OTA-Update für zahlreiche Smartphones und Tablets des US-Konzerns bereitgestellt wurde. Allerdings war das Update nicht gerade frei von Problemen und eines der Probleme war der Speicherverbrauch. Das führte zu einer Sammelklage, was Apple allerdings nicht einfach so hinnehmen will.
Das ein Betriebssystem einen gewissen Speicher benötigt dürfte bekannt sein, da macht auch iOS keine Ausnahme. Dennoch soll mit iOS 8 ein unerwartet hoher Speicherverbrauch einhergehen, was in den USA zu einer Sammelklage führte (zum Beitrag). Das will Apple so nicht hinnehmen und hat einen Antrag eingereicht, um die Klage abweisen zu lassen. Die Klägerseite habe keine justiziablen Falschangaben präsentieren können, die ein Verfahren rechtfertigen würden.
iOS 8 und die Speicherfrage
Laut den Klägern der Sammelklage wird Apple vorgeworfen, bewusst täuschende Werbung für iOS 8 genutzt zu haben und absichtlich falsche Angaben was den Speicherverbrauch des Betriebssystems für iPhone, iPad und iPod Touch 5G betrifft. Apple sieht das freilich anders und argumentiert, dass der etwas erhöhte Platzbedarf zur Genüge durch die Medien kommentiert wurde und daher keinesfalls überraschend gewesen sein kann. Die Begründung, warum das unerwartet sei, würde für die Sammelklage gegen iOS 8 einfach fehlen.
Nebenbei bemängelten die Kläger zusätzlich, dass Apple ab einem bestimmten Zeitpunkt ein kostenpflichtiges Angebot für Cloud-Speicher in der iCloud anbiete, um den geringen noch vorhandenen Speicher von iPhone und Co. zu erweitern. Allerdings kann Apple auch hier wieder anführen, dass die Kläger die Tatsache übersehen, dass jedem Nutzer schon ab Werk 5 GB in der iCloud kostenfrei zur Verfügung stehen. Deutlich mehr also, was iOS 8 selbst an Speicher belegen würde.
Die Chancen, dass das Gericht dem Antrag Apples nachkommt, stehen womöglich sehr gut. Immerhin hat Apple argumentiert, dass die Sammelklage bezüglich iOS 8 nicht als solche gewertet werden dürfe, da sie nicht alle iOS-Geräte des Konzern repräsentieren würde. Die Kläger hätten lediglich Geräte mit bestimmten Speichergrößen.