Klage gegen Tagesschau-App: Sieg und Niederlage der Presse
Wenn von Klagen die Rede ist, dann denkt man als erstes eigentlich an Samsung, Apple, Microsoft oder HTC. Es gibt aber auch noch ganz andere Klagen in deutschen Gerichten, die zwar im Bereich Mobilfunk angesiedelt sind aber keine direkten Mobilfunk-Unternehmen betreffen. Denn klagt man auch da, wenn sich ein Verband bedrängt fühlt von einem Neueinsteiger.
So geschehen bei der Tagesschau-App, die 8 Zeitungsverlegern gegen den Strich ging da man befürchtete, die Konkurrenz durch die Tagesschau nicht erwidern zu können. Sie warfen der ARD die App als unfaire Konkurrenz zu benutzen, da sich die ARD aus den Rundfunkgebühren finanziere. Die ARD hat das freilich anders gesehen und behauptete, dass wer nicht im voll Internet präsent sei, keine Zukunft mehr habe. Daraufhin klagten die Zeitungsverleger am Landgericht Köln gegen die App, da diese nach Meinung der Zeitungsverleger gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen würde. Den Vorwürfen der Verleger gab das Landgericht nun statt, allerdings nur im Bezug auf die Version vom 15.06.2011. Da sich das Gericht in seinem Urteil aber nur auf diese eine Version von diesem Tag bezieht, wird die Tagesschau-App nicht zwangsläufig auch verboten.
In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der aufgebrachten Zeitungsverleger, dass die ARD mit ihrer Tagesschau-App ein Presse-ähnliches Produkt bereitstelle, dass „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (…) – mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht“. Nach Ansicht des Gerichts ändern an dieser Tatsache selbst Beiträge aus Rundfunk und Fernsehen nichts, da zugleich die Angebote der App „nicht hinreichend sendungsbezogen“ seien.
Außergerichtliche Einigung scheiterte
Als die ARD im Dezember 2009, also vor gut 3 Jahren ihr Angebot an kostenfreien Nachrichten für Smartphones einzuführen, machte die Branche bereits ihrem Unmut darüber öffentlich Luft. Peter Boudgoust bezeichnete den Widerstand Anfang 2010 als realitätsfern. Wenige Tage vor Weihnachten 2010 ging das Angebot schließlich online. Am 21. Juni 2011 reichten dann 8 Zeitungsverleger die Klage am Landgericht Köln ein, darunter der Süddeutsche Verlag, die Axel Springer AG, WAZ, FAZ und DuMont Schauberg. Allerdings legte das Gericht den Beteiligten im Oktober nahe, sich besser außergerichtlich zu einigen, was im April diesen Jahres endgültig scheiterte. Als Grund für den Abbruch der Gespräche nannten die 8 Zeitungsverleger immer wieder neue Nachforderungen der Öffentlich-Rechtlichen, welche die Kläger nicht akzeptieren wollten oder konnten. Auch eine zweite Frist mit Ende des 30. August verstrich ungenutzt.