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Leistungsschutzrecht: Googles Drohung zeigt Wirkung

Google und Leistungsschutzrecht

Seit Monaten tobt der Streit zwischen Google und dem Verband VG Media immer heftiger. Im Mittelpunkt steht dabei das äußerst umstrittene Leistungsschutzrecht, welches es in dieser Form ausschließlich in Deutschland gibt. Nun scheint sich ein Ende der Auseinandersetzungen anzubahnen, aus welcher Google letztlich als strahlender Sieger hervor gehen könnte.

Wer heute etwas im Internet sucht, der wird in den meisten Fällen die Suchmaschine von Google verwenden. Wenn man etwas sucht werden je nach Suchbegriff thematisch passende Ausschnitte aus Artikeln bekannter Online-Magazine, was man auch als Snippets bezeichnet. Genau daran haben sich jedoch zahlreiche Verlage und Online-Angebote gestört und forderten Google auf, basierend auf dem Leistungsschutzrecht die jeweiligen Inhalte-Lieferanten für besagte Ausschnitte zu entlohnen. Das will Google wiederum nicht, da man schließlich eine kostenlose Werbe-Plattform bieten würde, wodurch die Verlage wiederum gut eine halbe Milliarde Klicks pro Monat erhalten.

Leistungsschutzrecht ohne Wirkung

Da sich die in der VG Media organisierten Verlage bzw. deren Vertreter aber weiterhin auf ihrer Position verharren, kündigte Google drastische Schritte an (zum Beitrag). Diese scheinen ihre Wirkung ganz und gar nicht verfehlt zu haben, denn die ersten Verlage, die auf das bei der Netzgemeinde mehr als umstrittene Leistungsschutzrecht pochen, haben bereits die Aufgabe ihrer Ansprüche auf Lizenzgebühren für kleine Textausschnitte angekündigt. Wie es in einem Schreiben der VG Media heißt, werden sich einige der vertretenen Mitglieder dem wirtschaftlichen Druck beugen müssen.

Weiter heißt es, Google erzwinge „unentgeltliche Lizenzen auch von denjenigen Presseverlegern, die nicht bereits nach der Auslistungsandrohung im Sommer 2013 vor der Marktmacht Googles kapituliert haben“. Heißt nichts anderes, als das Google Textausschnitte in reduzierter Form in seinen Suchergebnissen darstellen müsse, auch wenn der jeweilige dahinter stehende Verlag weiterhin auf Durchsetzung des Leistungsschutzrecht beharrt. Nur ist genau das nicht vorgesehen in dem Gesetz, bzw. wird ein Teilhabeanspruch von dem Gesetz gar nicht erst vorgesehen.

Rückendeckung vom Kartellamt

Insofern wird Google am Ende tatsächlich aus der ganzen Sache unbescholten herauskommen, da selbst Andreas Mundt – Präsident des Deutschen Bundeskartellamt – sagte, dass man Google nicht gesetzlich dazu verpflichten könne, für kleine Textausschnitte in Suchergebnissen den jeweiligen Verlag zu entlohnen. Selbst die Drohung Googles nur noch Artikel-Überschrift und Link zu führen ohne Ausschnitt und Bild sieht er nicht als Missbrauch der Marktmacht.

Auch wenn Google und mittlerweile andere Anbieter von Suchmaschinen aus der Sache glimpflich davon kommen, wird das Leistungsschutzrecht vermutlich weiterhin gültig bleiben. Seine Wirkung hat es nach heutiger Kenntnis jedoch verfehlt, sodass die Verlage in der VG Media vermutlich auf eine Anpassung der Gesetzesgrundlage für das Leistungsschutzrecht pochen werden.

[Quelle: Golem]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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