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Microsoft verweigert US-Gericht Einsicht in E-Mail Daten

Microsoft Microsoft verweigert aktuell die Herausgabe von Daten eines privaten E-Mail Kontos an ein US-Gericht mit der Begründung, diese lägen in Europa. Die Rechtslage im betroffenen Irland erlaube es nicht, Daten an US Behörden zu übermitteln, wie auch die zuständige EU Kommissarin Reding bekräftigt. Und man ist schon geneigt, Microsoft zu applaudieren, aber ganz so einseitig ist die Geschichte dann doch nicht.

Microsoft pro Datenschutz?

Auf den ersten Blick hin scheint es sich bei dem neuerlichen Streit eines US-Gerichts mit Microsoft um den Kampf für Freiheit und Datenschutz gegen staatliche Zwänge zu handeln – von Microsoft gegen das Gericht natürlich. Doch bei näherem Hinsehen gestaltet sich das Ganze etwas anders.

Denn es handelt sich immerhin um die Daten eines US Bürgers, die bei einer US Firma lagern und in einem US Gerichtsverfahren ein Verbrechen nach US Recht aufklären sollen. Lediglich die Daten aus dem Mail Konto des vermeintlichen Täters wurden, warum auch immer, offensichtlich auf einem Server in Irland abgelegt. Viele Titelüberschriften im Internet lassen stattdessen darauf schließen, es handele sich um die Weitergabe von Personendaten europäischer Personen oder einen generellen Austausch von Daten der europäischen und amerikanischen Behörden untereinander, doch das ist ja nicht der Fall. Die Empörung hierzulande ist also erst einmal unbegründet.

Da es sich bei den anvisierten Dateien eindeutig um amerikanische Daten handelt, sollte Microsoft vielleicht eher aufpassen, sich nicht noch eine weitere Klage wegen Verbringung von Beweismitteln ins Ausland einzuhandeln. Das Gericht kann auch in den USA Zwangsmaßnahmen einleiten, so dass nicht zu erkennen ist, wie Microsoft in Europa zu irgendetwas gezwungen wird. Geschweige denn, dass eine US Behörde Zugriff auf europäische Daten hätte oder ersuchen würde – die können das alles ohne Europa regeln. Der Ort der Lagerung macht amerikanische Daten doch nicht zu europäischen und umgekehrt…heute hier und morgen da?

Gut & Böse

Das alles – und sicher noch ein paar Fakten, die wir nicht kennen – zB. das Firmenkonstrust in Irland – macht die rechtliche Bewertung sicher nicht nicht einfach. Um eine simple Gut gegen Böse Geschichte handelt es sich aber hier eben nicht. Auch die Aussagen der Kommissarin Frau Reding, die USA würden damit internationale Vereinbarungen verletzen, kann ich daher nicht wirklich nachvollziehen. Dennoch hat die Richterin dem US Konzern noch eine Übergangszeit eingeräumt, um in Berufung zu gehen oder die Sache in einer höheren Instanz zu klären.

Richtiggehend armselig an der ganzen Story finde ich aber, dass man Europäern wie Amerikanern die zu solchen Durchsuchungsaktionen nötigen Gesetze nur mit dem Argument schmackhaft machen konnte, es ginge ausschließlich gegen Terrorismus und ganz schwere Straftaten, man jetzt aber doch das ganze Arsenal wieder gegen den kleinen Drogendealer von nebenan aufbringt. In Europa wie in Amerika.

[Quelle: ZDnet]

 

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